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Alabama Abfindungsbefreiung

  • Alabama Abfindungsbefreiung

Ein in der regulären Sitzungsperiode der Legislative von Alabama 1997 verabschiedetes Gesetz ermöglicht eine Befreiung von der Einkommenssteuer in Alabama für bestimmte Angestellte, die ihren Arbeitsplatz aufgrund von Personalabbau in der Verwaltung verlieren.

Das Gesetz Nr. 97-705, jetzt kodifiziert als Abschnitt 40-18-19.1, Code of Alabama 1975, befreit die ersten 25.000 Dollar Abfindung (einschließlich Arbeitslosengeld, Abfindungszahlungen oder Einkommen aus einem zusätzlichen Einkommensplan), die ein Arbeitnehmer erhält, der seinen Arbeitsplatz aufgrund von "administrativem Personalabbau" verliert.

Gesetz Nr. 2021-240 ändert Abschnitt 40-18-19.1 des Steuergesetzes, um die Abfindungsbefreiung von 25.000 USD auf 50.000 USD jährlich zu erhöhen, beginnend mit dem Steuererklärungsjahr 2020. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2020 eingereicht haben, können eine geänderte Steuererklärung einreichen, wenn ihre Abfindungsbefreiung die ursprünglich erlaubten 25.000 Dollar übersteigt, aber in keinem Fall 50.000 Dollar überschreiten sollte. Andere sollten ihre tatsächliche Abfindung einreichen und verwenden, um die Grenze von 50.000 USD nicht zu überschreiten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Abfindung von weniger als 50.000 USD nur der Betrag bis zur Höhe der Abfindung steuerfrei ist. Beispiel: Ihr Lohn beträgt 40.000 USD, Sie haben eine Abfindung in Höhe von 30.000 USD erhalten. In Feld 16 Ihres W-2 ist nur der Betrag von 30.000 USD für die Abfindungsbefreiung einzutragen, und in Feld 14 des W-2 ist die Abfindung von 30.000 USD anzugeben.

Arbeitgeber können eine Genehmigung für die Befreiung beantragen, indem sie einen schriftlichen Antrag stellen an:

Individual and Corporate Tax Division
Alabama Department of Revenue
P.O. Box 327410
Montgomery, AL 36132-7410

Der Antrag muss zusammen mit dem Personalabbauplan des Unternehmens eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:

  • Alabama Quellensteuer-Kontonummer,
  • Föderale Arbeitgeber-ID-Nummer,
  • Der Grund für die Verkleinerung der Verwaltung,
  • Anzahl und Beschreibung der betroffenen Mitarbeiter,
  • Der Gesamtbetrag der Leistungen, die an die betroffenen Arbeitnehmer zu zahlen sind und von der Steuer befreit werden,
  • Die Methode zur Berechnung der Abfindung,
  • Das Kalenderjahr der Zahlung der steuerfreien Abfindung,
  • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme bei Rückfragen und
  • Liste der Arbeitnehmer mit Vor- und Nachnamen, den letzten vier Ziffern der Sozialversicherungsnummer, der bekleideten Position, dem Trennungsdatum, dem vollen Abfindungsbetrag und dem steuerfreien Abfindungsbetrag von bis zu 50.000 USD jährlich für die Steuerjahre ab 2020. Bei Listen mit mehreren Arbeitnehmern addieren Sie bitte die Spalten mit dem vollen Abfindungsbetrag und dem steuerfreien Abfindungsbetrag für alle Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber sollte auch eine Kopie aller Abfindungs-/Kündigungsinformationen vorlegen, die an die betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden. Bitte rechnen Sie mit 30 Tagen für die Bearbeitung Ihres Antrags. Die Arbeitgeber müssen für jedes Kalenderjahr, in dem die Zahlungen geleistet werden, eine Genehmigung für die Befreiung der Zahlungen einholen.

Die Einkommensteuer von Alabama muss nicht einbehalten werden, wenn steuerfreie Abfindungszahlungen geleistet werden. Außerdem sollte der Betrag der steuerfreien Abfindungszahlungen nicht in den steuerpflichtigen Lohn in Alabama (Feld 16) des W-2-Formulars des Arbeitnehmers aufgenommen werden, sondern in Feld 14 (Sonstiges) des W-2-Formulars als steuerfreie Abfindungszahlungen angegeben werden.

Die Arbeitgeber sollten den Genehmigungsantrag per Fax an 334-242-0112 oder per E-Mail an laura.walden@revenue.alabama.gov senden.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Laura Walden unter 334-242-1301 oder laura.walden@revenue.alabama.gov.