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Aktuelle Themen

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Allgemeine Themen

    • Aktualisierung des Aufteilungsfaktors: Das Alabama-Gesetz 2021-1 ändert Abschnitt 40-27-1, um den Aufteilungsfaktor in einen einzigen Verkaufsfaktor zu ändern. Alle Geschäftseinkünfte werden auf diesen Staat aufgeteilt, indem die Einkünfte mit dem Verkaufsfaktor multipliziert werden. Ursprüngliche Verkäufe aus diesem Staat, bei denen der Käufer die Regierung der Vereinigten Staaten ist oder der Steuerzahler im Staat des Käufers nicht steuerpflichtig ist, werden nicht mehr in den Verkaufsfaktor einbezogen. Diese Änderung gilt für die Körperschaftssteuer und die Durchgangssteuer (Pass Through Entity).
    • Informationen zur Registrierung neuer Steuerzahler: Wenn Sie ein neues Unternehmen ohne ein ALDOR-Steuerzahlerkonto sind, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung eines neuen Steuerzahlers/Kontos über My Alabama Taxes ausfüllen. Die für die Registrierung erforderlichen Informationen finden Sie unter Business Registration (Unternehmensregistrierung ) und klicken Sie auf die Registerkarte New Entities (Neue Unternehmen). Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen ohne ein My Alabama Taxes-Steuerkonto sind, klicken Sie auf die Registerkarte Existing Entities (Bestehende Unternehmen), um Informationen zu erhalten.

Individuelle Einkommensteuer

Ausschluss von ausländischem Einkommen: Ab 2018 erkennen wir nun das Bundesformular 2555 Foreign Earned Income Exclusion an. Gemäß Abschnitt 26 USC 911 können Sie bis zu 104.000 USD an Einkommen von der Steuer ausschließen. Wenn Sie Anspruch auf einen Ausschluss ausländischer Einkünfte haben, fügen Sie Ihrer Steuererklärung bitte eine Kopie des Bundesformulars 2555 bei und geben Sie den Betrag Ihres Ausschlusses als Gutschrift in Klammern (z. B. (30.000)) auf Formular 40 oder 40NR, Zeile 8 Sonstige Einkünfte auf Seite 2 Ihrer Steuererklärung an. Alle ausländischen Einkünfte müssen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden, um den Ausschluss für ausländische Einkünfte zu erhalten.

Kosten für die Nachrüstung oder Aufrüstung des Hauses zum Schutz vor Wind- oder Flutschäden: Einwohner von Alabama können vom Bruttoeinkommen den niedrigeren Betrag von 50 % der Kosten oder 3.000 $ für die Nachrüstung oder Aufrüstung ihres Hauses gegen Wind- oder Hochwasserschäden absetzen. Der Steuerzahler muss eine Bescheinigung gemäß Kapitel 31D, Titel 27, Code of Alabama 1975, oder dem Alabama Residential and Energy Codes Board vorweisen können.

Einzahlungen auf ein Katastrophensparkonto: In Alabama ansässige Personen können Einzahlungen auf ein Katastrophensparkonto vom Bruttoeinkommen abziehen. Der Abzug beträgt 2.000 $, wenn der Selbstbehalt der Versicherung 1.000 $ oder weniger beträgt. Liegt der Selbstbehalt über 1.000 $, beträgt der Abzugsbetrag 15.000 $ oder das Doppelte des Versicherungsselbstbehalts, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Wenn der Steuerpflichtige selbst versichert ist und keine Versicherung abschließt, beträgt der Abzug 250.000 $ oder den niedrigeren Wert des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs zum Katastrophensparkonto.

Beiträge zu einem Gesundheitssparkonto (HSA): In Alabama ansässige Personen können Einzahlungen auf ein Gesundheitssparkonto vom Bruttoeinkommen abziehen. Die HSA-Beiträge sind definiert als Beiträge, die ein Steuerzahler bis zu dem gemäß 26 USC §223 zulässigen Höchstbetrag auf sein oder ihr HSA einzahlt. Beiträge zu einem Gesundheitssparkonto, die aus vorbesteuerten Dollars stammen, sind nicht abzugsfähig.

Einzahlungen auf ein Alabama-Erst- und Zweitwohnungskäufer-Sparkonto: Einwohner von Alabama, die in den letzten 10 Jahren vor dem Kauf eines Eigenheims in Alabama weder einzeln noch gemeinsam ein Eigenheim besessen oder gekauft haben, können nun Einzahlungen auf ein Sparkonto für Erst- und Zweiterwerber absetzen. Einzelpersonen müssen am oder nach dem 1. Januar 2019 ein Konto bei einem Finanzinstitut eröffnen, das als Sparkonto für Erst- und Zweitwohnungskäufer ausgewiesen ist. Nur der/die Kontoinhaber ist/sind zum Abzug berechtigt. Einzelpersonen oder Organisationen, die im Namen des Steuerpflichtigen auf ein Konto einzahlen, haben keinen Anspruch auf Abzüge für den Beitrag. Die Gelder müssen bis zum 31. Dezember des fünften Jahres für den Erwerb eines Eigenheims in Alabama verwendet werden, andernfalls muss das gesamte Guthaben dem Einkommen des Kontoinhabers zugerechnet werden. Die Steuerpflichtigen müssen alle vom Finanzinstitut für das Konto zur Verfügung gestellten Belege aufbewahren und jährlich zusammen mit ihrer Steuererklärung einreichen. Bei Abhebungen aus anderen Gründen als dem Kauf eines Erstwohnsitzes muss der Steuerzahler sowohl den gesamten Kontostand einschließlich aller aufgelaufenen Erträge im Jahr der Abhebung als Einkommen verbuchen als auch eine Strafe in Höhe von 10 % des abgehobenen Betrags zahlen. Etwaige Erträge des Kontos sind nicht steuerpflichtig, wenn sie für den Kauf eines Erstwohnsitzes in Alabama verwendet werden. Das Formular HBC muss zusammen mit spezifischen Unterlagen ausgefüllt werden.

Versicherungsprämien für zertifizierte Feuerwehrleute: Ab dem Steuerjahr 2020 können zertifizierte Feuerwehrleute in Alabama 100 % der Versicherungsprämien absetzen, die für eine Krebsversicherung im Sinne des Gesetzes 2019-361 gezahlt wurden, sofern die Prämien nicht vom Bundesbruttoeinkommen abgezogen wurden oder nach einem anderen Gesetz absetzbar sind. Versicherungsprämien, die mit Vorsteuerdollar gezahlt werden, sind nicht absetzbar.

Pass-Thru-Entitäten

Aktualisierung des Aufteilungsfaktors: Das Alabama-Gesetz 2021-1 ändert Abschnitt 40-27-1, um den Aufteilungsfaktor in einen einzigen Verkaufsfaktor zu ändern. Alle Geschäftseinkünfte werden auf diesen Staat aufgeteilt, indem die Einkünfte mit dem Verkaufsfaktor multipliziert werden. Ursprüngliche Verkäufe aus diesem Staat, bei denen der Käufer die Regierung der Vereinigten Staaten ist oder der Steuerzahler im Staat des Käufers nicht steuerpflichtig ist, werden nicht mehr in den Verkaufsfaktor einbezogen.

Wahl der Pass-Through-Entität: Alabama Act 2021-1 erlaubt es Alabama S-Corporations und Subchapter K Entities (Passthrough Entities oder PTEs), sich dafür zu entscheiden, die Einkommenssteuer in Alabama auf der Ebene der Entity zu zahlen. Unternehmen, die diese Wahl treffen (Electing PTEs), müssen ALDOR durch Einreichung des Formulars PTE-E über My Alabama Taxes jederzeit während des Steuerjahres informieren, jedoch nicht später als am 15. des dritten Monats nach Abschluss des Steuerjahres, für das das Unternehmen die Besteuerung als Electing PTE wählt. Unternehmen, die diese Wahl treffen, müssen zusätzlich zu Formular 65 oder Formular 20S das Formular EPT einreichen und geschätzte Steuerzahlungen leisten.

Geschätzte Zahlungen für "Electing Pass-Through Entity": Wahlpflichtige Pass-Through-Unternehmen, deren Einkommensteuerschuld in Alabama 500 Dollar übersteigt, müssen eine geschätzte Steuer zahlen. Für ein "Electing Pass-Through Entity" gelten die Bestimmungen von Section 40-18-80.1, Code of Alabama 1975 (geschätzte Steuer für Körperschaften). Die erforderlichen Raten betragen 25 % der erforderlichen jährlichen Zahlung. Die geforderte jährliche Zahlung entspricht im Allgemeinen dem niedrigeren Betrag von a) 100% der in der Steuererklärung für das Steuerjahr ausgewiesenen Steuer oder b) 100% der in der Steuererklärung der Körperschaft für das vorangegangene Steuerjahr ausgewiesenen Steuer.

Verbrauchssteuer für Finanzinstitute

Mit demGesetz Nummer 2019-284 wurde das Gesetz zur Reform der Verbrauchssteuer für Finanzinstitute von 2019 verabschiedet. Das Gesetz sieht ein Vorauszahlungssystem, einen alternativen Verteilungsschlüssel für die Zahlung an die Bezirke und Gemeinden sowie aktualisierte Gesetze vor, die für mehr Klarheit sorgen und die aktuellen Strategien und Verfahren widerspiegeln. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs zur Verbrauchssteuer für Finanzinstitute.

Geschätzte Zahlungen für Finanzinstitute: Finanzinstitute, deren Einkommensteuerschuld in Alabama 500 Dollar übersteigt, müssen geschätzte Steuern zahlen. Ein Finanzinstitut unterliegt den Bestimmungen von Abschnitt 40-16-5.1, Code of Alabama 1975 (geschätzte Steuer für Körperschaften). Die erforderlichen Raten belaufen sich auf 25 % der erforderlichen jährlichen Zahlung. Die geforderte jährliche Zahlung entspricht im Allgemeinen dem niedrigeren Betrag von a) 100% der in der Steuererklärung für das Steuerjahr ausgewiesenen Steuer oder b) 100% der in der Steuererklärung der Körperschaft für das vorangegangene Steuerjahr ausgewiesenen Steuer.