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Status für individuelle Steuererklärungen

  • Status für individuelle Steuererklärungen

Einzeln

Wenn Sie am 31. Dezember unverheiratet sind oder von Ihrem Ehepartner durch Scheidung oder Unterhaltsurteil getrennt leben, haben Sie den Status "ledig" und haben Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag von 1.500 USD.

Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen

Wenn Sie und Ihr Ehepartner am 31. Dezember verheiratet waren und zusammenlebten, können Sie den Status "Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen" verwenden, auch wenn Sie nicht das ganze Jahr über zusammenlebten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag von 3.000 Dollar.

Alabama erkennt Ehen gemeinsamen Rechts an. Ehemann und Ehefrau müssen beide in Alabama ansässig sein, um diese Form der Steuererklärung nutzen zu können. Sobald Sie eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht haben, können Sie diese nach dem Fälligkeitsdatum nicht mehr ändern, indem Sie getrennte Steuererklärungen für das betreffende Jahr einreichen.

Wenn Ihr Ehepartner während des Steuerjahres verstorben ist, können Sie trotzdem eine gemeinsame Steuererklärung für dieses Steuerjahr abgeben.

Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung einreichen

Sie können eine getrennte Steuererklärung abgeben, auch wenn Sie verheiratet sind. Wenn Sie eine getrennte Steuererklärung abgeben, geben Sie nur Ihre eigenen Einkünfte, Freibeträge, Abzüge und Gutschriften an. Sie sind nur für die fällige Steuer verantwortlich und haben Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 1.500 Dollar für den Status "Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung abgeben".

Wenn Sie eine getrennte Erklärung einreichen, müssen Sie den vollständigen Namen und die Sozialversicherungsnummer Ihres Ehepartners auf der Erklärung angeben. Wenn Ihr Ehepartner nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung in Alabama einzureichen, fügen Sie eine Erklärung bei, in der Sie erklären, warum Ihr Ehepartner nicht verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben. Hinweis: Alabama ist kein Staat der Gütergemeinschaft.

Familienoberhaupt

Sie können den Anmeldestatus "Familienoberhaupt" nur verwenden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie waren am 31. Dezember unverheiratet oder lebten rechtlich getrennt.
  2. Sie sind kein überlebender Ehegatte.
  3. Der anspruchsberechtigte Unterhaltsberechtigte ist kein Pflegekind.
  4. Sie erfüllen entweder Test 1 oder Test 2:
    • Test 1: Sie haben mehr als die Hälfte der Kosten für den Unterhalt der Hauptwohnung Ihrer Eltern während des gesamten Jahres getragen (Ihr Elternteil muss Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt gewesen sein, musste aber nicht mit Ihnen in Ihrer Wohnung leben), ODER
    • Test 2: Sie haben mehr als die Hälfte der Unterhaltskosten für eine Wohnung bezahlt, in der Sie und eine der folgenden Personen mehr als sechs Monate im Jahr gelebt haben (vorübergehende Abwesenheit, z. B. zu Ferien- oder Schulzwecken, wird als Wohnzeit angerechnet):
      • Ihr unverheiratetes Kind, Enkelkind, Urenkelkind, Adoptivkind oder Stiefkind. Dieses Kind muss nicht von Ihnen abhängig sein.
      • Ihr verheiratetes Kind, Enkelkind, Urenkelkind, Adoptivkind oder Stiefkind. Dieses Kind muss für Sie unterhaltsberechtigt sein, aber wenn der andere Elternteil Ihres verheirateten Kindes es als unterhaltsberechtigt gemäß den Bundesvorschriften für Kinder geschiedener oder getrennt lebender Eltern beansprucht, muss dieses Kind nicht für Sie unterhaltsberechtigt sein.
      • Jeder Verwandte, den Sie als unterhaltsberechtigt angeben können.

Sie haben Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 3.000 Dollar für den Status "Familienoberhaupt".

Wenn die Person, für die Sie eine Wohnung unterhalten haben, im Laufe des Jahres geboren wurde oder gestorben ist, können Sie trotzdem einen Antrag als "Familienoberhaupt" stellen, wenn die Wohnung während des gesamten Jahres, in dem die Person lebte, ihre Hauptwohnung war.

Besondere Regeln

Ein nicht in Alabama ansässiger Steuerpflichtiger, der Einkünfte aus Quellen in Alabama oder für die Erbringung von Dienstleistungen in Alabama bezieht und im selben Steuerjahr auch Einkünfte hatte, als er in Alabama ansässig war, muss sowohl das Formular 40NR für nicht in Alabama ansässige Steuerpflichtige als auch das Formular 40 für in Alabama ansässige Teilzeit-/Ganzjahresbürger einreichen.

Wenn Sie beide Steuererklärungen einreichen müssen, müssen Sie den gesamten persönlichen Freibetrag (1.500 $ oder 3.000 $) und den Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen (300 $) in der Teiljahreserklärung (Formular 40) geltend machen. Auf der Steuererklärung für Nichtansässige (Formular 40NR) kann dann kein persönlicher Freibetrag oder Freibetrag für Unterhaltsberechtigte geltend gemacht werden.