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ADOR kündigt Änderungen des Gesetzes über nicht in Anspruch genommene/verlassene Fahrzeuge an

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Posted: Juli 1, 2016

Das Finanzministerium von Alabama hat heute die Anforderungen bekannt gegeben, die gemäß dem Gesetz 2015-470 zur Änderung des Gesetzes über nicht in Anspruch genommene/verlassene Kraftfahrzeuge in Kraft getreten sind.
Ab dem 1. Juli 2016 muss eine Person oder Einrichtung, einschließlich Abschleppunternehmen, die im Besitz eines "nicht beanspruchten" Kraftfahrzeugs ist, die folgenden Anforderungen erfüllen, bevor ein Kraftfahrzeug als "verlassenes" Kraftfahrzeug verkauft werden kann. ADOR wird zu diesem Zweck ein Online-Portal für nicht beanspruchte/verlassene Kraftfahrzeuge bereitstellen. Das Portal wird am 1. Juli auf der Webseite der Motor Vehicle Division freigeschaltet.
Zu den nicht in Anspruch genommenen Kraftfahrzeugen gehören die folgenden:

  • Ein Kraftfahrzeug, das mehr als 48 Stunden lang unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße oder Autobahn abgestellt ist.
  • Ein Kraftfahrzeug, das nicht auf einem Privatgrundstück zur Reparatur abgestellt wurde und das ohne Zustimmung des Eigentümers oder Mieters des Grundstücks länger als 48 Stunden auf einem privaten oder anderen öffentlichen Grundstück gestanden hat.
  • Ein Kraftfahrzeug, das zu Reparaturzwecken auf einem Privatgrundstück abgestellt wurde und nicht innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Reparaturen oder dem vereinbarten Rücknahmedatum zurückgefordert wird.
  • Ein Kraftfahrzeug, das unbeaufsichtigt zurückgelassen wird, weil der Fahrer verhaftet wurde oder durch einen Unfall beeinträchtigt ist, oder aus einem anderen Grund, der die sofortige Entfernung des Fahrzeugs nach Ermessen der Strafverfolgungsbehörden erforderlich macht.
  • Ein Kraftfahrzeug, das wegen ausstehender Verkehrs- oder Parkverstöße beschlagnahmt wurde.

Innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Datum, an dem das Fahrzeug erstmals als "nicht beansprucht" eingestuft wurde, muss die Person oder Einrichtung, die im Besitz des Fahrzeugs ist, das "nicht beanspruchte" Fahrzeug bei ADOR melden. Der Fahrzeugbrief wird für 45 Tage gesperrt. HINWEIS: Es dürfen keine Aufbewahrungsgebühren erhoben werden, wenn das nicht beanspruchte Fahrzeug nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Datum, an dem es als nicht beansprucht gilt, bei ADOR gemeldet wird.
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab dem Datum, an dem das Fahrzeug bei der ADOR als "nicht beansprucht" gemeldet wurde, muss die Person oder Einrichtung, die im Besitz des Fahrzeugs ist, das National Motor Vehicle Title Information System (NMVTIS) nutzen, um den Staat zu ermitteln, in dem das Fahrzeug zugelassen und/oder registriert ist. Eine Liste der NMVTIS-Dienstleister finden Sie unter vehiclehistory.gov.
Innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt des NMVTIS-Datensatzes muss die Person oder Einrichtung, die im Besitz des Kraftfahrzeugs ist, den offiziellen Datensatz aus dem Bundesstaat, in dem das Fahrzeug registriert ist, anfordern und eine Besitzmitteilung an den Eigentümer und den eingetragenen Pfandrechtsinhaber senden. Diese Mitteilung muss per Einschreiben versandt werden. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb dieses Zeitraums zurückgegeben, gilt es als "verlassen" und kann öffentlich versteigert werden. Wenn die Auktion in dem Bezirk stattfindet, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, muss die Auktion einmal wöchentlich in zwei aufeinanderfolgenden Wochen in einer lokalen Publikation veröffentlicht werden. Eine Liste aller nicht in Anspruch genommenen/zurückgelassenen Kraftfahrzeuge, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, finden Sie hier. Innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die öffentliche Versteigerung sendet ADOR eine Beendigungsmitteilung an den derzeitigen Eigentümer und den eingetragenen Pfandrechtsinhaber. Nach Ablauf von 35 Kalendertagen nach der Ankündigung der öffentlichen Versteigerung kann das Fahrzeug verkauft werden. Die Rechnung für den Verkauf des verlassenen Fahrzeugs wird über das Portal für nicht beanspruchte/verlassene Fahrzeuge erstellt und für die Beantragung des Alabama-Titelzertifikats verwendet.

Vor dem Verkauf eines stillgelegten Fahrzeugs kann der Verkauf angefochten werden, indem eine Beschwerde beim Alabama Tax Tribunal eingereicht wird. Nach dem Verkauf eines verlassenen Fahrzeugs kann der Verkauf vor dem Bezirksgericht angefochten werden.
HINWEIS: Wenn die Bekanntmachung des Verkaufs vor dem 1. Juli 2016 veröffentlicht wurde, kann das Fahrzeug nach dem Gesetz über verlassene Kraftfahrzeuge verkauft werden, das vor dem 1. Juli 2016 in Kraft war. Das Fahrzeug muss jedoch vor dem Ende des Kalenderjahres 2016 zugelassen werden, oder der Käufer muss eine Kaution hinterlegen, um das Fahrzeug zuzulassen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen für nicht beanspruchte/verlassene Fahrzeuge erhalten Sie bei der ADOR Motor Vehicle Division unter 334-242-9000 oder titles@revenue.alabama.gov.

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