MONTGOMERY, 18. September 2018 - Das Alabama Department of Revenue (Finanzministerium von Alabama) verbessert sein Verfahren für die freiwillige Offenlegung (Voluntary Disclosure Agreement, VDA) und den Fragebogen zum Nexus. Das Voluntary Disclosure Program (Freiwillige Offenlegung) wird als Service für Steuerpflichtige angeboten, die die Steuergesetze von Alabama einhalten und ihr Risiko einer rückwirkenden Steuerschuld und von Strafen begrenzen wollen. Der Fragebogen soll es den Steuerpflichtigen ermöglichen, der Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen, anhand derer sie feststellen kann, ob der Steuerpflichtige dem Staat gegenüber zur Steuererklärung verpflichtet ist.
Ab dem 1. Oktober werden das VDA-Verfahren und der Nexus-Fragebogen über ein Online-System abgewickelt. Der Monat Oktober wird eine Übergangszeit sein, in der die Behörde sowohl manuelle als auch elektronische Anträge und Fragebögen annehmen wird. Während dieser Übergangsphase empfehlen wir den Antragstellern jedoch dringend, die Anträge und Fragebögen über das Online-System einzureichen. Da die Systeme automatisiert sind, können die Anträge und Fragebögen schneller bearbeitet werden als die manuell eingereichten. Ab dem 1. November werden keine manuellen Bewerbungen und Fragebögen mehr angenommen.
Ab dem 1. Oktober wird das VDA-Online-System unter VDA.revenue.alabama.gov verfügbar sein.
Ab dem 1. Oktober wird der Nexus-Fragebogen unter nexus.revenue.alabama.gov verfügbar sein.
Für weitere Informationen über das Voluntary Disclosure Program und diese neuen Online-Ressourcen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Steuerpolitik und Regierungsangelegenheiten von ADOR unter taxpolicy@revenue.alabama.gov.