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ADOR weitet Erleichterung auf Unternehmen des NAICS-Sektors 72 aus

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Posted: März 19, 2020

MONTGOMERY, 19. März 2020 - Mit sofortiger Wirkung das Finanzministerium ab sofort die Erleichterung für Unternehmen, die die nicht in der Lage sind, ihre Umsatzsteuerschuld für Februar, März und April 2020 zu begleichen nicht fristgerecht bezahlen können und die derzeit beim Finanzministerium als in NAICS-Sektor 72-Geschäftstätigkeiten registriert sind. Steuerzahler, die Erklärungen für diese Berichtszeiträume einreichen Steuerzahler, die für diese Berichtszeiträume Erklärungen einreichen, erhalten bis zum 1. Juni 2020 eine Befreiung von Säumniszuschlägen für die in ihren Steuererklärungen ausgewiesenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten.

Die Unternehmen im NAICS-Sektor 72 sind die Zubereitung von Mahlzeiten, Snacks und Getränken zum sofortigen Verzehr. A vollständige Liste der Geschäftstätigkeiten, die in diesen Sektor fallen, finden Sie unter NAICS-Sektor 72 - Beherbergung und Verpflegung Dienstleistungen.

Ähnliche Umsatzsteuererleichterungen können von Fall zu Fall auch für andere Unternehmen, die in erheblichem Maße vom Coronavirus betroffen sind, von Fall zu Fall Coronavirus (COVID-19) und den Präventivmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung in Alabama zu begrenzen.

Weitere Informationen über die Steuererleichterungsmaßnahme für den NAICS-Sektor 72 finden Steuerzahler auf der Seite COVID-19-Updates des Finanzministeriums oder telefonisch bei der Sales and Use Tax Division des Ministeriums unter 334-242-1490.

Klicken Sie hier, um eine pdf-Datei der Pressemitteilung herunterzuladen.

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