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ALDOR erinnert Einkommenssteuerzahler an den nahenden 15. Juli als Stichtag

Posted: Juli 2, 2020

MONTGOMERY, 2. Juli 2020 - Das Alabama Department of Revenue (ALDOR) möchte die Steuerzahler daran erinnern, dass eine wichtige Frist unmittelbar bevorsteht.

Der 15. Juli ist der Stichtag für alle Steuerzahler in Alabama, deren Zahlungs- und Einreichungsfrist für die bundesstaatliche Einkommenssteuer für Einzelpersonen, die Körperschaftssteuer, die Verbrauchssteuer für Finanzinstitute (FIET) und die Gewerbesteuer (BPT) am 10. April per Verfügung verlängert wurde. Die Verlängerung galt für Einkommenssteuererklärungen und -zahlungen von Einzelpersonen und Unternehmen, FIET und BPT mit einem Fälligkeitsdatum am oder nach dem 1. April, aber vor dem 15. Juli, einschließlich geschätzter Zahlungen, die am 15. April und 15. Juni fällig waren. Die verlängerte Frist galt auch für die Einreichung und Zahlung der Einkommenssteuer in Alabama durch eine Durchgangsgesellschaft im Namen eines Nichtansässigen, die vom 15. März auf den 15. Juli verschoben wurde.

Diese Verlängerungen spiegeln die Maßnahmen des IRS in Bezug auf die Fristen für die Einreichung der Bundeseinkommensteuer aufgrund von COVID-19 wider. Die IRS hat vor kurzem angekündigt, dass sie ihre Abgabe- und Zahlungsfristen nicht weiter verschieben wird.

In Alabama läuft die entsprechende verlängerte Frist am 15. Juli aus; zu diesem Zeitpunkt werden die aufgeschobenen Zahlungen in voller Höhe fällig. BITTE BEACHTEN SIE - Für alle Zahlungen, die nicht bis zum 15. Juli erfolgen, werden Zinsen fällig. ALDOR wird von Fall zu Fall mit den Steuerzahlern zusammenarbeiten, um festzustellen, ob aufgrund von Geschäftsunterbrechungen oder wirtschaftlichen Härten, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden, auf Verzugszinsen verzichtet werden kann. Nach dem Fälligkeitsdatum am 15. Juli können keine Zinsen mehr erlassen werden. Auch wenn eine Steuererklärung aus berechtigten Gründen nicht bis zum 15. Juli eingereicht werden kann, sollten die fälligen Steuern dennoch bis zum 15. Juli entrichtet werden.

Privatpersonen, die nicht in der Lage sind, ihre Einkommenssteuererklärung für 2019 bis zum 15. Juli einzureichen, wird automatisch eine Fristverlängerung bis zum 15. Oktober gewährt. Für Körperschaften wird einer Körperschaft oder einer in Alabama ansässigen Gruppe automatisch eine Fristverlängerung für die Abgabe ihrer Körperschaftssteuererklärung in Alabama gewährt, die der Fristverlängerung für die entsprechende Bundeseinkommenssteuererklärung des Steuerzahlers entspricht. Für Finanzinstitute wird eine Fristverlängerung bis zum 15. Oktober gewährt, sofern das Formular ET-8 bis zum 15. Juli eingereicht wird. Für juristische Personen, die die Alabama Fiduciary Tax einreichen oder bezahlen, wird eine Fristverlängerung bis zum 30. September gewährt. Alle diese Verlängerungen gelten nur für die Einreichung, und alle fälligen Beträge müssen weiterhin bis zum 15. Juli bezahlt werden.

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