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Verlängerte Fristen für Kraftfahrzeugzulassungen in den Bezirken Cherokee und Jackson

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Posted: Februar 28, 2019

MONTGOMERY, 28. Februar 2019 - Die Frist für die Erneuerung der Kfz-Zulassungen für Februar 2019 und die Zahlung der Grundsteuer für Fahrzeuge wurde für die Bezirke Cherokee und Jackson, die von den Unwettern betroffen waren, die der Gouverneur am 23. Februar als Ausnahmezustand ausgerufen hatte, bis zum 15. März verlängert. Diese Verlängerung gilt für Fahrzeughalter in den genannten Bezirken, in denen das Amtsgericht oder andere Zulassungsstellen und Steuererhebungsstellen geschlossen waren oder die Fahrzeughalter aufgrund des Unwetters nicht in der Lage waren, ihre Fahrzeuge zuzulassen. Strafgebühren im Zusammenhang mit Kfz-Zulassungen und -Erneuerungen, die bis zum 15. März verlängert wurden, werden erst am 18. März erhoben. Außerdem werden die Strafgebühren für die bis zum 15. März verlängerte Zahlung der Kfz-Grundsteuer erst am 18. März erhoben.

Weitere Informationen finden Sie in der Durchführungsverordnung unter https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2019/02/190228_ORDER_FilingExt_NorthAla_weather.pdf.

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