ANORDNUNG DES KOMMISSARS FÜR STEUERN
Die Frist für die Erneuerung der Kfz-Zulassungen für März 2018 und die Zahlung der Grundsteuer für Fahrzeuge wurde für die Bezirke, die in der Erklärung des Gouverneurs zum Notstand aufgeführt sind und von den Unwettern am 19. März 2018 betroffen waren, bis zum 13. April verlängert. Diese Verlängerung gilt für Fahrzeughalter in den bezeichneten Bezirken, in denen das Bezirksgericht oder andere Zulassungsstellen und Steuererhebungsstellen geschlossen waren oder die Fahrzeughalter aufgrund des Unwetters aus anderen Gründen nicht in der Lage waren, ihre Fahrzeuge zuzulassen.
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