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Die Verbrauchssteuer wird auf Sachanlagen erhoben, die nach Alabama zur Lagerung, zur Verwendung oder zum Verbrauch in diesem Bundesstaat verbracht werden, wenn der Verkäufer beim Verkauf der Anlage keine Verbrauchssteuer erhoben hat. Die fälligen Steuersätze sind die gleichen wie für die Verkaufssteuer. Die Steuer ist monatlich zu entrichten, wobei die Erklärungen und Überweisungen bis zum 20. Tag des Monats nach dem Monat, in dem der Kauf getätigt wurde, einzureichen sind. Gemäß Abschnitt 40-23-7, Code of Alabama 1975, können Sie jedoch eine vierteljährliche Einreichung beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 2.400 Dollar haben. Sie können eine halbjährliche Einreichung beantragen, wenn Ihre Steuerschuld für das vorangegangene Kalenderjahr weniger als 1.200 Dollar beträgt. Sie können auch eine halbjährliche Anmeldung beantragen, wenn Sie Käufe getätigt haben, die während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen von dreißig Tagen der Verbrauchssteuer unterlagen. Sie können eine jährliche Einreichung beantragen, wenn die Steuerschuld für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr weniger als 600 Dollar beträgt. Sie können auch eine Jahresanmeldung beantragen, wenn Sie Einkäufe getätigt haben, die während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als einem Zeitraum von dreißig aufeinander folgenden Tagen der Verbrauchssteuer unterlagen. Eine Änderung des Anmeldestatus kann nur jedes Jahr vor dem20. Februar beantragt werden, um eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anmeldung für dieses Kalenderjahr vorzunehmen. Bei rechtzeitiger Einreichung werden keine Rabatte gewährt. Die fälligen Steuersätze sind die gleichen wie für die staatliche Umsatzsteuer. Möglicherweise wird auch eine städtische und/oder bezirkliche Verbrauchssteuer fällig; diese Sätze sind unterschiedlich. Hinweis: Bei Zahlung per EFT müssen die EFT-Zahlungsdaten bis 16.00 Uhr (Central Standard Time) am oder vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt. Weitere Informationen