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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

FAQ Kategorien / Steuern: Bergungs-Titel

Ja, gemäß Abschnitt 32-8-87(p), Code of Alabama 1975, dürfen Sie ein Altfahrzeug oder ein umgebautes Fahrzeug verkaufen, solange Sie den Käufer in nicht kleiner als 10-Punkt-Schrift darauf hinweisen, dass "der Titel dieses Fahrzeugs die Bezeichnung Altfahrzeug oder umgebaut enthält".
Nein, nach dem Gesetz von Alabama ist es nicht möglich, einen Restwerttitel auszustellen, wenn bereits ein aktueller Restwerttitel existiert. Das Eigentum wird mit Hilfe der Zuweisungen auf der Rückseite des Titels zusätzlich zu einem Kaufvertrag übertragen.