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FAQ Kategorien / Steuern: WRAP

Auf unserer Website finden Sie weitere Referenzmaterialien, die Ihre Fragen beantworten können. Weitere Fragen können Sie per E-Mail an WRAP@revenue.alabama.gov oder telefonisch unter 334-353-0440 stellen.

Diese Beurteilung schließt den Zeitraum nicht ab, so dass Sie immer noch für eine vollständige Prüfung ausgewählt werden könnten, die diesen Zeitraum oder andere Zeiträume umfasst.

Die Behörde kann Ihre Steuerinformationen nur mit Ihnen oder einem bevollmächtigten Mitarbeiter Ihres Unternehmens besprechen. Sie können eine ausgefüllte Vollmacht vorlegen, die es der Behörde erlaubt, mit dem von Ihnen benannten Vertreter zu sprechen.

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an WRAP@revenue.alabama.gov oder telefonisch unter 334-353-0440 an das Referat "Wholesale to Retail Accountability Program". Sie müssen uns mitteilen, warum Sie der Meinung sind, dass diese Bewertung falsch ist. Sie werden gebeten, Verkaufsunterlagen und/oder Einkaufsbelege wie bei einer Prüfung vorzulegen. Während dieses Prozesses können wir feststellen, dass Sie mehr als die Veranlagung schulden, oder Ihr Konto für eine vollständige Prüfung an den Außendienst verweisen.

Sie können auch eine informelle Konferenz beantragen, um diese Beurteilung zu besprechen. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über den vorläufigen Steuerbescheid eine informelle Konferenz beantragen, wird diese auch gewährt. Weitere Informationen zur Beantragung einer informellen Konferenz finden Sie auf der Website des Alabama Department of Revenue.

Ja. Wenn Sie jedoch wesentliche Bestandsveränderungen haben, die Sie berücksichtigen möchten, müssen Sie detaillierte Bestandsaufzeichnungen vom Beginn des Bewertungszeitraums bis zum Ende des Bewertungszeitraums einreichen. Sie können auch andere Unterlagen einreichen, die sich auf das Inventar auswirken können, z. B. Polizeiberichte bei Diebstahl oder Versicherungsunterlagen bei Brand oder Katastrophen.

Sie müssen Ihre(n) Großhändler schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass Ihre Alabama-Verkaufssteuerbescheinigung nicht mehr gültig ist. Dann müssen Sie dem/den Großhändler(n) die neue Umsatzsteuerbescheinigung vorlegen.

Die Großhändler melden immer noch Verkäufe an Ihr geschlossenes Unternehmen. Bitte laden Sie die Daten herunter und teilen Sie allen Großhändlern, die noch Verkäufe an Ihr Unternehmen melden, schriftlich mit, dass Ihr Unternehmen geschlossen ist. Sobald die Großhändler die von ihnen hochgeladenen Daten korrigiert haben, benachrichtigen Sie uns bitte, damit wir die korrigierten Daten zur Anpassung Ihrer Veranlagung verwenden können. Wenn die Großhändler die Daten nicht ändern, weil Sie sie nicht rechtzeitig über die Schließung Ihres Unternehmens informiert haben, können Sie dennoch für die Veranlagung im Rahmen des Programms zur Rechenschaftspflicht des Großhandels gegenüber dem Einzelhandel haftbar gemacht werden.

Sie müssen sich an das Alabama Department of Revenue wenden und Ihr Umsatzsteuerkonto schließen. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung für Unternehmensregistrierung unter Business.Registration@revenue.alabama.gov oder 334-242-1584.

Ihre Umsatzsteuerbescheinigung ist ab dem letzten Tag, an dem Ihr Unternehmen geöffnet ist, nicht mehr gültig. Sie müssen Ihre Großhändler schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass Ihr Alabama Sales Tax Certificate nicht mehr gültig ist.

Nein, die Ware darf von den Einzelhändlern nicht zwischen den Standorten übertragen werden. Auf der Kaufrechnung, die dem Geschäft vorliegt, muss die Adresse des Geschäfts angegeben sein, in dem sich das Produkt befindet. Die einzige Möglichkeit, wie ein Produkt übertragen werden kann, ist, wenn das Geschäft, von dem das Produkt übertragen wird, registriert ist und den Bericht über den Verkauf zum Wiederverkauf einreicht.

Nachdem Sie mit der Wholesale to Retail Accountability Program Unit zusammengearbeitet haben und keine weiteren Informationen vorliegen, die Ihren Steuerbescheid verringern könnten, kann die Abteilung für Inkassodienstleistungen des Finanzministeriums Ihr Konto prüfen, um festzustellen, ob Sie für einen Zahlungsplan in Frage kommen.

Wenn ein Mitarbeiter der Abteilung für Inkassodienstleistungen Sie wegen der Zahlung des Bescheids kontaktiert hat, teilen Sie ihm mit, dass Sie an einem Zahlungsplan interessiert sind. Wenn Sie keinen Brief erhalten haben, rufen Sie bitte den Inkassodienst unter 334-353-8096 an, um weitere Informationen zu erhalten.

Wenn Sie zusätzliche Unterlagen einreichen, die eine Anpassung der Veranlagung ermöglichen, und dies zu einer Überzahlungsgutschrift führt, können Sie die Gutschrift in Ihrer nächsten Umsatzsteuererklärung geltend machen.

Nein. Tabakkaufgutschriften werden anders behandelt. Die Umsatzsteuer wird auf den Verkaufspreis nach Anwendung von Tabakaufkaufgutschriften fällig. Die Umsatzsteuer wird jedoch auf den Verkaufspreis vor der Anwendung eines Herstellergutscheins fällig.

Die Unterlagen, die Sie für den Kauf von Zigaretten einreichen, müssen vom Zigarettenhersteller stammen. Wir akzeptieren keine Unterlagen, die verändert wurden oder verändert werden können, z. B. Tabellenkalkulationen in jedem Format, Textverarbeitungsdateien und Textdateien. Screenshots von Websites von Zigarettenherstellern sind zulässig, wenn auf dem Screenshot der Name des Zigarettenherstellers, der Name Ihres Unternehmens, der Zeitraum des Aufkaufs und der Betrag des Aufkaufsguthabens angegeben sind und es sich nicht um einen Screenshot einer Tabellenkalkulation handelt, der geändert werden kann.

Wenn die einzigen Unterlagen, die Sie erhalten können, ein inakzeptables Format haben, müssen Sie zusätzliche Unterlagen einreichen. Bei diesen zusätzlichen Unterlagen könnte es sich um eine unterzeichnete Erklärung Ihres Tabakvertreters handeln, in der die Beträge auf den Unterlagen nach Monaten oder Quartalen aufgeschlüsselt sind, oder um Kontoauszüge, aus denen die Beträge hervorgehen, die der Tabakhersteller direkt auf Ihr Bankkonto eingezahlt hat. Bankauszüge allein werden jedoch nicht als Ersatz für die oben beschriebene Dokumentation des Herstellers akzeptiert, da die Bankauszüge den Zeitraum des Aufkaufs nicht enthalten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie wahrscheinlich nicht an einem Buydown-Programm mit einem Zigarettenhersteller teil. Wären Sie ein Teilnehmer, hätten Sie einen Vertrag oder eine Vereinbarung mit einem Zigarettenhersteller. Wenn Sie sich immer noch unsicher sind, sollten Sie sich an den Vertreter Ihres Zigarettenherstellers wenden, um dies zu überprüfen.

Ja, Sie müssen die Informationen über den Aufkauf vom Zigarettenhersteller per Post an die Abteilung für die Rechenschaftspflicht des Groß- und Einzelhandels unter der unten angegebenen Adresse senden. Bitte fügen Sie dieser Korrespondenz eine Kopie Ihres Steuerbescheids bei, damit die Rückkaufsgutschrift auf die richtige Steuer angerechnet werden kann. Damit die Gutschrift auf Ihre Veranlagung angerechnet werden kann, müssen die Informationen des Zigarettenherstellers folgende Angaben enthalten:

1. Der Name des Zigarettenherstellers, der den Aufkauf anbietet

2. Der Name des Unternehmens, das den Aufkauf erhält

3. Der Abzahlungszeitraum, der in der Regel das Datum (Monat und Jahr) ist, an dem die Zigaretten gekauft wurden, aber nicht das Datum, an dem die Abzahlung erfolgt ist

4. Die Höhe des Abzahlungskredits

Ohne all diese Informationen wird ein Abzahlungskredit nicht gewährt.

Informationen zum Rückkauf per Post und eine Kopie des Bescheids an:

Finanzministerium von Alabama
z. Hd.: Programm zur Rechenschaftslegung zwischen Großhandel und Einzelhandel
Sales and Use Tax Division
P O Box 3271000
Montgomery, AL 36132-7100

Möglicherweise. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine geänderte Steuererklärung zu einer niedrigeren Veranlagung führen sollte, wenden Sie sich bitte an das Referat "Wholesale to Retail Accountability Program" unter WRAP@revenue.alabama.gov oder 334-353-0440 und übermitteln Sie die geänderten Informationen. Die Veranlagung wird nicht automatisch aufgrund von geänderten Steuererklärungen angepasst.

Bitte beachten Sie: Geänderte Umsatzsteuererklärungen führen nicht dazu, dass die Veranlagung des Programms zur Rechenschaftspflicht des Großhandels gegenüber dem Einzelhandel neu berechnet oder die Strafe aus der Veranlagung entfernt wird. Die Steuer, die für geänderte Steuererklärungen gezahlt wird, die nach der Veranlagung im Rahmen des Programms zur Rechenschaftspflicht vom Groß- zum Einzelhandel eingereicht werden, ist eine Zahlung für die Veranlagung im Rahmen des Programms zur Rechenschaftspflicht vom Groß- zum Einzelhandel.

Sie haben einen Steuerbescheid erhalten, weil Sie nicht alle Ihre Verkäufe melden und die eingenommene Steuer in Ihrer Umsatzsteuererklärung abführen. Wenn Sie alle Ihre Umsätze in Ihrer Umsatzsteuererklärung korrekt angeben und abführen, sollten Sie in Zukunft keine Bescheide mehr erhalten.

Wenn Sie in Ihren Einkaufsunterlagen Fehler finden, müssen Sie sich direkt an Ihren Großhändler/Vertriebshändler wenden und ihn bitten, die Daten mit der Abteilung zu korrigieren. Sollten Sie auf ungewöhnliche Umstände stoßen oder Hilfe bei der Lösung von Meldeproblemen benötigen, können Sie sich an das WRAP-Referat unter 334-353-0440 oder WRAP@revenue.alabama.gov wenden .

Ihre Einkäufe können Sie überprüfen, indem Sie sich bei MyAlabamaTaxes anmelden. Wenn Sie sich zuvor für die Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung über die MAT-Website registriert haben, verwenden Sie diesen Benutzernamen und dieses Passwort. Um ein Passwort wiederherzustellen, klicken Sie auf den Link "Forgot Password?" auf der MAT-Homepage. Wenn Sie sich noch nicht für die Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung über MAT registriert haben, müssen Sie bei der ersten Anmeldung bei MAT einen eigenen Benutzernamen und ein eigenes Passwort erstellen.

Die Daten, die für die Veranlagung verwendet werden, stehen Ihnen über die Website MyAlabamaTaxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov zur Verfügung . Melden Sie sich bei MyAlabamaTaxes an und gehen Sie zu Ihrem Umsatzsteuerkonto. Klicken Sie auf dem Bildschirm Ihres Umsatzsteuerkontos im Menü "I Want To" auf den Link "View WRAP Periods" und wählen Sie den entsprechenden Zeitraum aus.

Derzeit werden nur die Einkäufe von Bier, Wein, Alkohol und Tabak zur Berechnung der WRAP-Bewertungen herangezogen. Der Grund dafür, dass andere Artikel in den Daten auftauchen können, ist, dass die Großhändler diese Informationen dem Finanzministerium zur Verfügung gestellt haben.

Seit dem 1. Juli 2018 müssen Großhändler, die Bier, Wein und Tabakwaren verkaufen, die Einkäufe der Einzelhändler an das Finanzministerium von Alabama melden (Gesetz 2017-294).

Das Ministerium erläutert im Folgenden, wie diese Bewertungen berechnet werden.

BEISPIEL: Einkäufe mit Aufschlag
Gesamteinkäufe von Bier und Wein mit Aufschlag (Einkäufe + (Einkäufe * 35%)) $675,000.00

+

Gesamteinkäufe von Spirituosen mit Aufschlag (Einkäufe + (Einkäufe * 51%)) $400,000.00

+

Tabakeinkäufe insgesamt mit Aufschlag (Einkäufe + (Einkäufe * 35%)) $2,025,000.00

-

In der Umsatzsteuererklärung des Einzelhändlers gemeldete Gesamtsteuermaßnahme (Zeile 3, Spalte E) ($1,500,000.00)

=

Betrag der zu wenig gemeldeten Nettoverkäufe $1,600,000.00
* 4%
Fällige Netto-Steuer $64,000.00

Eine Analyse unserer Unterlagen zeigt, dass die gemeldeten Verkäufe geringer sind als die Käufe im Veranlagungszeitraum. Es scheint, dass Sie die Umsatzsteuer erhoben, aber nicht an den Staat Alabama abgeführt haben. Wir haben Ihre Umsätze geschätzt und glauben, dass Sie mindestens diesen Betrag schulden. Außerdem wird Ihnen eine Strafe auferlegt, weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht den korrekten Steuerbetrag gemeldet und abgeführt haben.