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1099-NEC Einreichung

Der IRS unterstützt die Übermittlung der Formulare 1099-NEC an die Bundesstaaten im Rahmen des Combined Federal/State Filing Program für das Steuerjahr 2020 nicht.

1099-NECs mit einbehaltener Alabama-Steuer sollten zusammen mit der A-3 Annual Reconciliation of Alabama Income Tax Withheld bis zum 31. Januar 2021 eingereicht werden.

1099-NECs ohne einbehaltene Alabama-Steuer können bis zum 15. März 2021 in Papierform eingereicht werden:
Alabama Department of Revenue

P.O. Box 327489

Montgomery, AL 36132-7489

1099-NEC Einreichung für das Steuerjahr 2020 und 2021

Die 1099-NEC-Formulare können für das Steuerjahr 2020 nicht über das kombinierte Programm von Bund und Ländern übermittelt werden. Ab dem Steuerjahr 2021 können die 1099-NEC jedoch über das kombinierte Bundes-/Staatenprogramm übermittelt werden.

Reichen Sie die 1099-NECs mit einbehaltener Alabama-Steuer zusammen mit Ihrer A3-Jahresabstimmung ein. Die Einkünfte werden in der Spalte "Sonstige Einkünfte" eingetragen, nicht als AL-Löhne.

Diejenigen, die keine Alabama-Steuer einbehalten haben, reichen ihre Unterlagen bitte bis zum 15. März ein:

Finanzamt Alabama (Department of Revenue)
P.O. Box 327489
Montgomery, AL 36132-7489

Verwandte FAQs im Bereich Quellensteuer

Arbeitgeber und Bevollmächtigte, die 25 oder mehr W-2-Formulare (und/oder 1099-Formulare mit einbehaltener Alabama-Steuer) einreichen oder während des Jahres elektronisch eingereicht und bezahlt haben, müssen diese Informationen und das Formular A-3 online über My Alabama Taxes (MAT) am oder vor dem 31. Januar des folgenden Jahres elektronisch einreichen.

Die eine Strafe bezieht sich auf die verspätete Abgabe der Quellensteuererklärung und die andere auf die verspätete Zahlung der Quellensteuer. Bitte beachten Sie die Erläuterung zum Abrechnungscode, die Ihrem Schreiben beiliegt.

Überzahlungen können als Gutschrift in Zeile 5 der nächsten Quellensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Erklärung, in der eine Gutschrift beantragt wird, muss eine kurze Erklärung beigefügt werden, aus der hervorgeht, wo die Überzahlung entstanden ist, damit das Ministerium die Überzahlung überprüfen kann. Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch einreichen, füllen Sie bitte die Angaben zur beantragten Gutschrift aus, bevor Sie Ihre Erklärung einreichen. Wenn Sie eine Rückerstattung wünschen, können Sie das Formular IT:RE-2WH Antrag auf Rückerstattung der einbehaltenen Einkommensteuer schriftlich beim Finanzamt beantragen. Der schriftliche Antrag kann in MAT unter "I Want To" und dann "Ask A Question" eingereicht werden. Die Formulare IT:RE-2WH müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien werden nicht akzeptiert. Erstattungen dauern in der Regel zwischen 10 und 12 Wochen.

Nein, aber diejenigen, die sich für den freiwilligen Steuerabzug entscheiden, müssen sich beim Ministerium für eine Quellensteuer-Kontonummer registrieren lassen und die einbehaltene Steuer abführen. Die Formulare 1099, die die einbehaltene Einkommenssteuer in Alabama widerspiegeln, müssen zusammen mit den Formularen W2 bis zum 31. Januar des Folgejahres zusammen mit dem Formular A3 Jahresabstimmung eingereicht werden.

Das Finanzministerium von Alabama bietet einen KOSTENLOSEN elektronischen Dienst, My Alabama Taxes (MAT), für die Einreichung und Abführung der Quellensteuer an. MAT ist ein Online-Anmeldesystem, das entwickelt wurde, um Steuerzahlern die Möglichkeit zu geben, ihre Quellensteuer elektronisch anzumelden und abzuführen.

Wenn Sie nicht über das Internet auf Ihr Konto zugreifen können, wenden Sie sich bitte an das Ministerium unter (334) 242-1300. Um über My Alabama Taxes (MAT) auf Ihr Konto zugreifen zu können, benötigen Sie Ihre Quellensteuerkontonummer sowie die Anmelde-ID und den Zugangscode, die Sie vom Ministerium erhalten haben, um sich bei MAT anzumelden.

Ja, wenn sich die Art Ihres Unternehmens geändert hat, müssen Sie eine neue staatliche Quellensteuerkontonummer beantragen, indem Sie die kombinierte Registrierung/Beantragung einreichen.