Ja. Wenn das Fahrzeug ausgenommen war (gelagert, nicht betriebsbereit oder anderweitig unbenutzt), sollte der Zulassungsinhaber innerhalb von dreißig Tagen nach der MLI-Überprüfungsmitteilung seine örtliche Zulassungsstelle aufsuchen, um das Nummernschild abzugeben.
Wird das Kennzeichen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der MLI-Überprüfungsmitteilung zurückgegeben, wird die Zulassung des Fahrzeugs ausgesetzt.
Wird das Nummernschild nicht innerhalb von 30 Tagen nach der MLI-Überprüfungsmitteilung zurückgegeben oder das Formular "Request for Registration Revocation" (MV32-7A-5) nicht ausgefüllt, wird die Registrierung ausgesetzt. Wenn der Registrant jedoch aus einem der im MV-Formular 32-7A-11 (auf der DOR-Website) aufgeführten Gründe nicht in der Lage war, das Kennzeichen innerhalb von 30 Tagen abzugeben, kann der Registrant eine Verlängerung aus "triftigem Grund" beantragen. Das Formular sollte (zusammen mit den erforderlichen Unterlagen) ausgefüllt und innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum, an dem der "triftige Grund" endete, beim örtlichen Zulassungsbeamten eingereicht werden. Wenn das Kennzeichen und/oder das ausgefüllte Formular MV32-7A-5 nicht innerhalb von 30 Tagen nach der MLI-Überprüfungsmitteilung beim örtlichen Zulassungsbeamten eingereicht wurde und wenn der Registrant keinen der in MV32-7A-11 aufgeführten Gründe für eine gute Ursache geltend machen kann, müssen dem örtlichen Zulassungsbeamten Wiedereinsetzungsgebühren (200 $ für die erste Aussetzung; 400 $ für die zweite und weitere Aussetzungen) und der Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in Alabama vorgelegt werden, um die Aussetzung der Zulassung aufzuheben.