Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

  • Homepage
  • >
  • Sind alle gemeinnützigen Einrichtungen von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit?

Sind alle gemeinnützigen Einrichtungen von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit?

Nein, die gemeinnützige Einrichtung muss im Gesetz ausdrücklich als von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit aufgeführt sein. Viele Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen mit einer gesetzlichen Befreiung sind in Titel 40 Kapitel 9 aufgeführt. Das Gesetz ist HIERzu finden

Verwandte FAQs in Ausnahmen

Nein, das Ministerium stellt keine Freistellungsbescheinigungen für Landwirte aus. Es gibt jedoch ein Befreiungsformular für bestimmte landwirtschaftliche Zwecke, das in Abschnitt 40-23-4.3, Code of Alabama 1975, zu finden ist. Der Steuerzahler kann das Formular ausdrucken und ausfüllen und es dem Verkäufer aushändigen. Die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse sind nicht von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit, sondern werden mit dem niedrigeren Steuersatz für Landwirte besteuert.

Ja. Alle Personen oder Unternehmen, die nicht zu den in Abschnitt 40-9-60, Code of Alabama 1975, definierten staatlichen Stellen gehören und von der Zahlung der Verkaufs-, Nutzungs- und Beherbergungssteuer in Alabama befreit sind, können unabhängig von der Art der Transaktion oder davon, ob der materielle persönliche Besitz der Verkaufs- und Nutzungssteuer unterliegt oder ob die Unterkünfte der Beherbergungssteuer unterliegen, verpflichtet werden, einen Informationsbericht in der vom Finanzministerium vorgeschriebenen Form einzureichen. Diese vorgeschriebenen Informationsberichte sind Voraussetzung für die Erneuerung von Freistellungsbescheinigungen.

Sie können einen neuen Antrag einreichen, oder wenn Sie einen Antrag haben, der weniger als drei Jahre alt ist und die Informationen noch aktuell sind, können Sie eine E-Mail an stexemptionunit@revenue.alabama.gov senden, um die Freistellungsbescheinigung zu erneuern.

Die Freistellungsbescheinigung gilt für ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum und muss in jedem Folgejahr vor Ablauf des Monats, in dem die Bescheinigung abläuft, erneuert werden. Personen oder Unternehmen, die es versäumen, eine Freistellungsbescheinigung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu erhalten oder zu erneuern, dürfen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer keine steuerbefreiten Einkäufe tätigen oder steuerbefreite Unterkünfte mieten.

Ja. Ein Steuerzahler, der eine Freistellungsbescheinigung als Einzelunternehmer beantragt, muss eine gültige Sozialversicherungsnummer mit einem Lichtbildausweis vorlegen. Ein Unternehmen, das einen Antrag als Kapitalgesellschaft oder LLC stellt, muss eine Kopie des von der IRS ausgestellten Schreibens vorlegen, in dem seine Bundesidentifikationsnummer bestätigt wird.

Sie müssen den entsprechenden Antrag ausfüllen, den Sie auf der Website www.revenue.alabama.gov finden. Das entsprechende Formular lautet ST: EX-A1 (für Großhändler, Hersteller und andere produktbezogene Ausnahmen) oder ST: EX-A1-SE (für gesetzlich befreite Einrichtungen). Befolgen Sie die Anweisungen auf dem Antrag und senden Sie den Antrag an die zuständige Stelle. Das Formular ST: EX-A1 ist an das in der Anleitung angegebene Taxpayer Service Center zu senden. Das Formular ST: EX: A1-SE ist per E-Mail an stexemptionunit@revenue.alabama.gov zu senden oder per Post an die Sales and Use Tax Division, Exemption Unit, P. O. Box 327710, Montgomery, AL 36132-7710.