Nein, eine Personengesellschaft oder ein anderes Unternehmen, das als Unternehmen des Unterkapitels K eingestuft ist, muss eine zusammengesetzte Steuererklärung einreichen und zusammengesetzte Zahlungen im Namen ihrer nicht ansässigen Eigentümer oder Mitglieder leisten, wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres einen oder mehrere nicht ansässige Eigentümer oder Mitglieder gibt.