Ja, diese werden auf Seite 3, Schema C, Zeile 13 angegeben. Wohltätigkeitsabzüge auf Bundesebene sind in Spalte A aufgeführt. Wohltätigkeitsabzüge auf Alabama-Ebene sind in demselben Umfang abzugsfähig, wie sie für eine Einzelperson zulässig sind und in Spalte C aufgeführt werden.