Mit Ausnahme der Finanzinstitute hält sich das Finanzministerium jetzt an die Abgabe- und Verlängerungsfristen des IRS für Steuerzahler, die eine CPT- oder PPT-Erklärung für das Steuerjahr 2021 abgeben. Die sechsmonatige Fristverlängerung für die Einreichung der Business Privilege Tax wird automatisch gewährt. Für Finanzinstitute richtet sich das Ministerium nach den Einreichungs- und Verlängerungsfristen der Alabama Financial Institution Excise Tax. Eine automatische Fristverlängerung wird für den entsprechenden Zeitraum und die beantragte Frist für die Steuererklärung für Finanzinstitute gewährt, sofern diese gewährt wird. Für alle Steuerzahler muss der fällige Steuerbetrag am oder vor dem Fälligkeitsdatum gezahlt werden, ohne Fristverlängerung. Es gibt keine Fristverlängerung für die Einreichung des Formulars BPT-IN. Das Formular BPT-IN muss innerhalb von zweieinhalb Monaten nach der Gründung, Organisation, Qualifizierung oder Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Bundesstaat eingereicht werden. Das Formblatt BPT-V ist allen Zahlungen der Gewerbesteuer beizufügen, es sei denn, die Zahlungen erfolgen auf elektronischem Wege.