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Ja. 1990 wies die Legislative von Alabama das Ministerium an, ein EFT-Programm (Electronic Funds Transfer) einzuführen. EFT ist weniger kostspielig als die manuelle Bearbeitung von Schecks und ist bequem und schnell. Für die staatlichen und staatlich verwalteten lokalen Steuern, die elektronisch über My Alabama Taxes (MAT) eingereicht werden müssen , und für die nicht-staatlich verwalteten lokalen Steuern, die über MAT/ONE SPOT eingereicht werden können, werden Ihre EFT-ACH-Lastschriftzahlungen in Verbindung mit der Einreichung Ihrer Steuererklärung vorgenommen. Hinweis: Wenn Sie per EFT zahlen, müssen die EFT-Zahlungsinformationen bis 16:00 Uhr (Central Standard Time) am oder vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt. Erfahren Sie mehr über EFT
Wenn Sie nicht elektronisch zahlen müssen, sondern einen Scheck schicken möchten, sollten Sie Steuerzahlungen für Steuererklärungen, die über das System My Alabama Taxes (MAT) eingereicht wurden, an folgende Adresse schicken:
Finanzamt Alabama (Department of Revenue)
Abteilung Sales & Use Tax
P. O. Box 327790
Montgomery, AL 36132-7790
Alle Scheckzahlungen sollten folgende Angaben enthalten: Kontonummer, Einreichungszeitraum und Bestätigungsnummer (senden Sie keine Kopie der elektronisch eingereichten Steuererklärung).
Wenn Sie feststellen, dass Sie einen Fehler in einer zuvor beim Ministerium eingereichten Umsatzsteuererklärung gemacht haben, sollten Sie die Erklärung ändern.
Senden Sie die geänderten Erklärungen an die folgende Adresse:
Finanzamt Alabama (Department of Revenue)
Abteilung Sales & Use Tax
P. O. Box 327710
Montgomery, AL 36132-7710
Dasselbe Verfahren sollte für alle anderen Steuererklärungen angewandt werden, die von der Abteilung Verkaufs- und Nutzungssteuer dieser Abteilung verwaltet werden.
HINWEIS: Wenn Sie eine über My Alabama Taxes (MAT) eingereichte Steuererklärung einer nicht staatlich verwalteten Gemeinde ändern müssen, wenden Sie sich bitte an den Verwalter der Gemeinde, um Anweisungen zu erhalten. Kontaktliste der nicht staatlich verwalteten Gemeinden anzeigen
Ja. 1990 wies die Legislative von Alabama das Ministerium an, ein EFT-Programm (Electronic Funds Transfer) einzuführen. EFT ist weniger kostspielig als die manuelle Bearbeitung von Schecks und ist bequem und schnell. Für die staatlichen und staatlich verwalteten lokalen Steuern, die elektronisch über My Alabama Taxes (MAT) eingereicht werden müssen , und für die nicht-staatlich verwalteten lokalen Steuern, die über MAT/ONE SPOT eingereicht werden können, werden Ihre EFT-ACH-Lastschriftzahlungen in Verbindung mit der Einreichung Ihrer Steuererklärung vorgenommen. Hinweis: Wenn Sie per EFT zahlen, müssen die EFT-Zahlungsinformationen bis 16:00 Uhr (Central Standard Time) am oder vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt. Erfahren Sie mehr über EFT
Ja. Gewerbliche Steuerzahler müssen ihre Steuererklärungen elektronisch über My Alabama Taxes (MAT) einreichen . Rule 810-1-6-.12 mit dem Titel "Electronic Filing and Payment Through Department Provided Filing and Payment Systems" (Elektronische Einreichung und Zahlung über vom Finanzministerium bereitgestellte Einreichungs- und Zahlungssysteme) schreibt die elektronische Einreichung aller Steuern, Gebühren und Lizenzen des Finanzministeriums sowie der entsprechenden Erklärungen oder Dokumente vor.
Ja. Die Online-Einreichung über das Einreichungs- und Zahlungssystem des Ministeriums ist KOSTENLOS. Die Vorschrift 810-1-6-.01 schreibt vor, dass alle Steuern, Gebühren und Lizenzen des Finanzministeriums sowie die entsprechenden Erklärungen oder Dokumente elektronisch eingereicht werden müssen. Erfahren Sie mehr über die Online-Einreichung
Ja, in Alabama gibt es zwei Feiertage für die Verkaufssteuer. Einen "Back-To-School"-Verkaufssteuerfeiertag, der am dritten Freitag im Juli um 12.01 Uhr beginnt und am darauffolgenden Sonntag um Mitternacht endet, gemäß 40-23-210 bis 213, Code of Alabama, 1975. Und ein "Severe Weather Preparedness" Sales Tax Holiday, der um 12:01 Uhr am Freitag des letzten vollen Wochenendes im Februar beginnt und um Mitternacht des folgenden Sonntags endet, gemäß 40-23-230 bis 233, Code of Alabama, 1975.
Ein Bezirk oder eine Gemeinde kann durch einen Beschluss oder eine Verordnung, der/die mindestens 30 Tage vor dem Wochenende des Umsatzsteuerfeiertags angenommen wurde, die Befreiung von "erfassten Gegenständen" von der Bezirks- oder Gemeindesteuer während desselben Zeitraums und unter denselben Bedingungen und Definitionen wie für den staatlichen Umsatzsteuerfeiertag vorsehen. Erfahren Sie mehr über die Umsatzsteuerferien.