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Kann ich meine Steuerschuld per EFT bezahlen?

Ja. 1990 wies die Legislative von Alabama das Ministerium an, ein EFT-Programm (Electronic Funds Transfer) einzuführen. EFT ist weniger kostspielig als die manuelle Bearbeitung von Schecks und ist bequem und schnell. Für die staatlichen und staatlich verwalteten lokalen Steuern, die elektronisch über My Alabama Taxes (MAT) eingereicht werden müssen , und für die nicht-staatlich verwalteten lokalen Steuern, die über MAT/ONE SPOT eingereicht werden können, werden Ihre EFT-ACH-Lastschriftzahlungen in Verbindung mit der Einreichung Ihrer Steuererklärung vorgenommen. Hinweis: Wenn Sie per EFT zahlen, müssen die EFT-Zahlungsinformationen bis 16:00 Uhr (Central Standard Time) am oder vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt. Erfahren Sie mehr über EFT

Häufig gestellte Fragen (FAQs) unter Einreichung und Zahlungen

Wenn Sie nicht elektronisch zahlen müssen, sondern einen Scheck schicken möchten, sollten Sie Steuerzahlungen für Steuererklärungen, die über das System My Alabama Taxes (MAT) eingereicht wurden, an folgende Adresse schicken:

Finanzamt Alabama (Department of Revenue)
Abteilung Sales & Use Tax
P. O. Box 327790
Montgomery, AL 36132-7790

Alle Scheckzahlungen sollten folgende Angaben enthalten: Kontonummer, Einreichungszeitraum und Bestätigungsnummer (senden Sie keine Kopie der elektronisch eingereichten Steuererklärung).

Wenn Sie feststellen, dass Sie einen Fehler in einer zuvor beim Ministerium eingereichten Umsatzsteuererklärung gemacht haben, sollten Sie die Erklärung ändern.

  • Wenn es sich um eine Steuererklärung für einen Bundesstaat handelt, können Sie sich bei Ihrem Konto My Alabama Taxes (MAT) anmelden und auf das entsprechende Konto klicken. Klicken Sie dann auf den blauen Hyperlink des Zeitraums, den Sie ändern möchten. Als nächstes klicken Sie auf den blauen Hyperlink "File or view a return" und dann auf den blauen Hyperlink "Amend Return". Die Steuererklärung wird zur Bearbeitung geöffnet. Geben Sie die richtigen Informationen ein und schicken Sie die Erklärung ab. In der Steuererklärung wird der fällige Gesamtbetrag angezeigt, ohne Berücksichtigung von Beträgen, die Sie zuvor gezahlt haben. Wenn Sie also die Steuererklärung ändern, weil Sie mehr Steuern schulden, denken Sie daran, bei der Zahlung den Betrag abzuziehen, den Sie zuvor für den betreffenden Steuerzeitraum gezahlt haben. Der Betrag, der auf der Zahlungsseite angezeigt wird, ist ein editierbares Feld. Sobald die geänderte Steuererklärung bearbeitet ist, werden die Beträge abgeglichen, und MAT wird in einigen Tagen aktualisiert. Wenn Sie die Steuererklärung ändern, weil Sie zuvor zu viel gezahlt haben, wird die geänderte Steuererklärung bearbeitet, und eine Gutschrift sollte innerhalb weniger Tage auf dem Konto verbucht werden.
  • Wenn Sie eine lokale Steuererklärung abändern müssen , können Sie eine Kopie Ihrer ursprünglichen Steuererklärung verwenden oder sich an das Finanzamt unter der Nummer (334) 242-1490 wenden, um ein Blankoformular anzufordern, mit dem Sie die Korrekturen für den betreffenden Zeitraum vornehmen können. Das Formular sollte mit dem Vermerk "AMENDED" versehen sein und die der ursprünglichen Steuererklärung zugewiesene Bestätigungsnummer auf der geänderten Erklärung angeben. Schicken Sie die Erklärung zusammen mit allen zusätzlich fälligen Steuern, Bußgeldern und Zinsen an das Ministerium.

Senden Sie die geänderten Erklärungen an die folgende Adresse:

Finanzamt Alabama (Department of Revenue)
Abteilung Sales & Use Tax
P. O. Box 327710
Montgomery, AL 36132-7710

Dasselbe Verfahren sollte für alle anderen Steuererklärungen angewandt werden, die von der Abteilung Verkaufs- und Nutzungssteuer dieser Abteilung verwaltet werden.

HINWEIS: Wenn Sie eine über My Alabama Taxes (MAT) eingereichte Steuererklärung einer nicht staatlich verwalteten Gemeinde ändern müssen, wenden Sie sich bitte an den Verwalter der Gemeinde, um Anweisungen zu erhalten. Kontaktliste der nicht staatlich verwalteten Gemeinden anzeigen

Ja. 1990 wies die Legislative von Alabama das Ministerium an, ein EFT-Programm (Electronic Funds Transfer) einzuführen. EFT ist weniger kostspielig als die manuelle Bearbeitung von Schecks und ist bequem und schnell. Für die staatlichen und staatlich verwalteten lokalen Steuern, die elektronisch über My Alabama Taxes (MAT) eingereicht werden müssen , und für die nicht-staatlich verwalteten lokalen Steuern, die über MAT/ONE SPOT eingereicht werden können, werden Ihre EFT-ACH-Lastschriftzahlungen in Verbindung mit der Einreichung Ihrer Steuererklärung vorgenommen. Hinweis: Wenn Sie per EFT zahlen, müssen die EFT-Zahlungsinformationen bis 16:00 Uhr (Central Standard Time) am oder vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt. Erfahren Sie mehr über EFT

Ja. Die Online-Einreichung über das Einreichungs- und Zahlungssystem des Ministeriums ist KOSTENLOS. Die Vorschrift 810-1-6-.01 schreibt vor, dass alle Steuern, Gebühren und Lizenzen des Finanzministeriums sowie die entsprechenden Erklärungen oder Dokumente elektronisch eingereicht werden müssen. Erfahren Sie mehr über die Online-Einreichung

Ja, in Alabama gibt es zwei Feiertage für die Verkaufssteuer. Einen "Back-To-School"-Verkaufssteuerfeiertag, der am dritten Freitag im Juli um 12.01 Uhr beginnt und am darauffolgenden Sonntag um Mitternacht endet, gemäß 40-23-210 bis 213, Code of Alabama, 1975. Und ein "Severe Weather Preparedness" Sales Tax Holiday, der um 12:01 Uhr am Freitag des letzten vollen Wochenendes im Februar beginnt und um Mitternacht des folgenden Sonntags endet, gemäß 40-23-230 bis 233, Code of Alabama, 1975.

Ein Bezirk oder eine Gemeinde kann durch einen Beschluss oder eine Verordnung, der/die mindestens 30 Tage vor dem Wochenende des Umsatzsteuerfeiertags angenommen wurde, die Befreiung von "erfassten Gegenständen" von der Bezirks- oder Gemeindesteuer während desselben Zeitraums und unter denselben Bedingungen und Definitionen wie für den staatlichen Umsatzsteuerfeiertag vorsehen. Erfahren Sie mehr über die Umsatzsteuerferien.