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  • Kann die auf dem Bundesformular 1041 gezahlte Bundeseinkommensteuer als Abzug auf dem Alabama-Formular 41 geltend gemacht werden?

Kann die auf dem Bundesformular 1041 gezahlte Bundeseinkommensteuer als Abzug auf dem Alabama-Formular 41 geltend gemacht werden?

Ja, die vom Nachlass oder Trust gezahlte Bundeseinkommensteuer kann auf dem Alabama-Formular 41 abgezogen werden.

Ja, die vom Nachlass oder Trust gezahlte Bundeseinkommensteuer kann auf dem Alabama-Formular 41 abgezogen werden.

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Ja. Geben Sie den Namen der Einrichtung, die die zusammengesetzte Zahlung geleistet hat, und die FEIN an. Sie können eine Kopie des K-1-Formulars 41 zur Verdeutlichung beifügen, insbesondere wenn mehr als eine zusammengesetzte Zahlung im Namen des Nachlasses/Trusts erfolgt ist.

Ja, die vom Nachlass auf dem Bundesformular 706 gezahlten Bundessteuern können vom Nachlass in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie gezahlt wurden.

Ja, die vom Nachlass oder Trust gezahlte Bundeseinkommensteuer kann auf dem Alabama-Formular 41 abgezogen werden.

Wenn ein Einkommenssteuererklärungsvorbereiter 25 oder mehr akzeptable, originale treuhänderische Einkommenssteuererklärungen unter Verwendung von Steuererstellungssoftware in einem Kalenderjahr vorbereitet, dann müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes darauf folgende Kalenderjahr alle akzeptablen treuhänderischen Einkommenssteuererklärungen, die von diesem Einkommenssteuervorbereiter vorbereitet wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.

Der Verlustüberhang bei Beendigung darf nicht an den Erblasser oder den Begünstigten eines Nachlasses oder eines unwiderruflichen Trusts weitergegeben werden.

Die Befreiung von der Erbschaftssteuer muss nicht mehr für Nachlässe eingereicht werden, deren Eigentümer

nach dem 31. Dezember 2004 gestorben sind.