Ja. Die Bestimmung über den Verlustvortrag in Alabama gilt seit dem 1. Januar 1984 für Betriebsverluste, die in einem Steuerjahr entstanden sind, das am oder nach dem 1. Januar 1984 begann. Vor diesem Zeitraum gab es in Alabama keine Regelung für Nettobetriebsverluste. Ein Nettobetriebsverlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 und vor dem 1. Januar 1985 beginnt, kann fünf Jahre lang vorgetragen werden. Ein Verlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1985 beginnt, kann 15 Jahre lang vorgetragen werden. Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1985 und vor dem 1. Januar 1990 beginnen, war der Abzug von Nettobetriebsverlusten auf 600.000 Dollar pro Jahr begrenzt.
HINWEIS: Für alle Steuerzeiträume, die im Kalenderjahr 2001 beginnen, setzt Abschnitt 40-18-35.1 (Gesetz 2001-1088 (HB2)) die Nettobetriebsverluste aus.