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Gibt es in Alabama eine Vortragsregelung für Nettobetriebsverluste?

Ja. Die Bestimmung über den Verlustvortrag in Alabama gilt seit dem 1. Januar 1984 für Betriebsverluste, die in einem Steuerjahr entstanden sind, das am oder nach dem 1. Januar 1984 begann. Vor diesem Zeitraum gab es in Alabama keine Regelung für Nettobetriebsverluste. Ein Nettobetriebsverlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 und vor dem 1. Januar 1985 beginnt, kann fünf Jahre lang vorgetragen werden. Ein Verlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1985 beginnt, kann 15 Jahre lang vorgetragen werden. Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1985 und vor dem 1. Januar 1990 beginnen, war der Abzug von Nettobetriebsverlusten auf 600.000 Dollar pro Jahr begrenzt.

HINWEIS: Für alle Steuerzeiträume, die im Kalenderjahr 2001 beginnen, setzt Abschnitt 40-18-35.1 (Gesetz 2001-1088 (HB2)) die Nettobetriebsverluste aus.

Ja. Die Bestimmung über den Verlustvortrag in Alabama gilt ab einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 beginnt. Vor diesem Zeitraum gab es in Alabama keine Regelung für Nettobetriebsverluste. Ein Nettobetriebsverlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 und vor dem 1. Januar 1985 beginnt, kann fünf Jahre lang vorgetragen werden. Ein Verlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1985 beginnt, kann 15 Jahre lang vorgetragen werden. Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1985 und vor dem 1. Januar 1990 beginnen, war der Abzug von Nettobetriebsverlusten auf 600.000 Dollar pro Jahr begrenzt.

HINWEIS: Für alle Steuerzeiträume, die im Kalenderjahr 2001 beginnen, setzt Abschnitt 40-18-35.1 (Gesetz 2001-1088 (HB2)) die Nettobetriebsverluste aus.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Körperschaftssteuer

Ja. Wenn das Unternehmen im Bundesstaat registriert oder qualifiziert ist, um Geschäfte zu tätigen, muss ein Formular 20C ausgefüllt werden, um zu melden, dass keine Aktivitäten und/oder Geschäftstätigkeiten vorliegen, wie in den Abschnitten 40-18-2 und 40-18-31, Code of Alabama 1975, vorgesehen.

Ja. Wenn eine Verlängerung für Bundeszwecke gewährt wurde, wird sie auch für Alabama-Zwecke gewährt; das Bundesformular 7004 muss zusammen mit dem Formular 20C eingereicht werden.

HINWEIS: Dies ist eine Verlängerung NUR für die Zwecke der Einreichung. Der volle Betrag der Steuerschuld ist bis zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Erklärung fällig.

Ja. Alabama Code §40-2A-7(c)(2) besagt: "Innerhalb von (i) drei Jahren ab dem Datum der Einreichung der Steuererklärung oder (ii) zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, je nachdem, was später eintritt, oder, wenn keine Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wurde, innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, muss ein Antrag auf Rückerstattung bei der Behörde eingereicht oder eine automatische Rückerstattung gemäß Section 40-29-71 ausgestellt oder eine Gutschrift gewährt werden."

Die Körperschaft sollte wie jede andere Körperschaft eine Alabama-Einkommenssteuererklärung einreichen. Handelt es sich bei den Einkünften um gewerbliche Einkünfte, sollte der anteilige Anteil der Körperschaft am Eigentum der Partnerschaften, an der Lohnsumme und an den Verkäufen in den Aufteilungsfaktor einbezogen werden. Handelt es sich bei den Einkünften um nicht gewerbliche Einkünfte, so sind diese auf Alabama und/oder die entsprechenden Bundesstaaten aufzuteilen. Siehe Alabama Rule 810-27-1-.02 Application of Apportionment and Allocation.

Organisationen, auf die in 26 U.S.C. § 501(a) Bezug genommen wird, sowie verschiedene andere Organisationen, auf die in 40-18-32 Bezug genommen wird, müssen keine Körperschaftssteuererklärungen beim Finanzministerium von Alabama einreichen, solange sie ihren steuerbefreiten Status gemäß den geltenden Bundes- und Landesgesetzen beibehalten. Wenn sie gemäß 26 U.S.C. § 512 ein unverbundenes Geschäftseinkommen haben, sollte die Organisation Formular 20C mit einer Kopie des Bundesformulars 990T einreichen.

Um vom IRS vorgenommene Änderungen zu melden, muss eine Körperschaft ein geändertes Formular 20C für den betreffenden Steuerzeitraum einreichen. Die folgenden Informationen MÜSSEN der geänderten Erklärung beigefügt werden (siehe Vorschrift 810-3-40-.01(4)):

Wenn die Gesellschaft als eigenständiges Unternehmen angemeldet wird:

  • Eine vollständige Kopie des vom IRS vorgelegten Berichts des Steuerberaters (RAR), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Formulare 4549-A, 4549-B und 870,
  • eine Kopie des ursprünglich eingereichten Formulars 20C und
  • Bundesformular 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.
  • Wenn das Unternehmen Teil einer konsolidierten Gruppe ist, sind neben den obigen Angaben auch die folgenden Informationen erforderlich:
  • Eine Auflistung der IRS-Anpassungen, die bei jedem Unternehmen des Konzerns vorgenommen wurden,
  • Eine Kopie des Bundesformulars 851, Verzeichnis der Zugehörigkeiten,
  • eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung für jedes Unternehmen und
  • Eine Kopie der konsolidierten Federal 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.

Führt die IRS-Prüfung zu einer Rückerstattung, muss der Antrag auf Rückerstattung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der endgültigen Feststellung der IRS-Prüfung gestellt werden. Wenn die Prüfung zu einer zusätzlichen Steuerschuld führt, kann die Behörde die zusätzliche Steuer innerhalb eines Jahres nach der Benachrichtigung der Behörde festsetzen.