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Gibt es in Alabama eine Vortragsregelung für Nettobetriebsverluste?

Ja. Die Bestimmung über den Verlustvortrag in Alabama gilt seit dem 1. Januar 1984 für Betriebsverluste, die in einem Steuerjahr entstanden sind, das am oder nach dem 1. Januar 1984 begann. Vor diesem Zeitraum gab es in Alabama keine Regelung für Nettobetriebsverluste. Ein Nettobetriebsverlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 und vor dem 1. Januar 1985 beginnt, kann fünf Jahre lang vorgetragen werden. Ein Verlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1985 beginnt, kann 15 Jahre lang vorgetragen werden. Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1985 und vor dem 1. Januar 1990 beginnen, war der Abzug von Nettobetriebsverlusten auf 600.000 Dollar pro Jahr begrenzt.

HINWEIS: Für alle Steuerzeiträume, die im Kalenderjahr 2001 beginnen, setzt Abschnitt 40-18-35.1 (Gesetz 2001-1088 (HB2)) die Nettobetriebsverluste aus.

Ja. Die Bestimmung über den Verlustvortrag in Alabama gilt ab einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 beginnt. Vor diesem Zeitraum gab es in Alabama keine Regelung für Nettobetriebsverluste. Ein Nettobetriebsverlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 und vor dem 1. Januar 1985 beginnt, kann fünf Jahre lang vorgetragen werden. Ein Verlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1985 beginnt, kann 15 Jahre lang vorgetragen werden. Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1985 und vor dem 1. Januar 1990 beginnen, war der Abzug von Nettobetriebsverlusten auf 600.000 Dollar pro Jahr begrenzt.

HINWEIS: Für alle Steuerzeiträume, die im Kalenderjahr 2001 beginnen, setzt Abschnitt 40-18-35.1 (Gesetz 2001-1088 (HB2)) die Nettobetriebsverluste aus.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Körperschaftssteuer

C-Kapitalgesellschaften und diejenigen LLCs, die sich für die Einreichung als C-Kapitalgesellschaft entschieden haben, die in Alabama geschäftlich tätig sind oder Einkünfte aus Quellen in Alabama beziehen, einschließlich Einkünfte aus in Alabama befindlichem Vermögen, sowie jede Körperschaft, die für die Geschäftstätigkeit in Alabama lizenziert oder qualifiziert ist, mit Ausnahme der Körperschaften, die durch §40-18-32 ausdrücklich ausgenommen sind.

Ja. Wenn das Unternehmen im Bundesstaat registriert oder qualifiziert ist, um Geschäfte zu tätigen, muss ein Formular 20C ausgefüllt werden, um zu melden, dass keine Aktivitäten und/oder Geschäftstätigkeiten vorliegen, wie in den Abschnitten 40-18-2 und 40-18-31, Code of Alabama 1975, vorgesehen.

Ja. Wenn eine Verlängerung für Bundeszwecke gewährt wurde, wird sie auch für Alabama-Zwecke gewährt; das Bundesformular 7004 muss zusammen mit dem Formular 20C eingereicht werden.

HINWEIS: Dies ist eine Verlängerung NUR für die Zwecke der Einreichung. Der volle Betrag der Steuerschuld ist bis zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Erklärung fällig.

Ja. Alabama Code §40-2A-7(c)(2) besagt: "Innerhalb von (i) drei Jahren ab dem Datum der Einreichung der Steuererklärung oder (ii) zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, je nachdem, was später eintritt, oder, wenn keine Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wurde, innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, muss ein Antrag auf Rückerstattung bei der Behörde eingereicht oder eine automatische Rückerstattung gemäß Section 40-29-71 ausgestellt oder eine Gutschrift gewährt werden."