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Gibt es in Alabama eine Vortragsregelung für Nettobetriebsverluste?

Ja. Die Bestimmung über den Verlustvortrag in Alabama gilt seit dem 1. Januar 1984 für Betriebsverluste, die in einem Steuerjahr entstanden sind, das am oder nach dem 1. Januar 1984 begann. Vor diesem Zeitraum gab es in Alabama keine Regelung für Nettobetriebsverluste. Ein Nettobetriebsverlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 und vor dem 1. Januar 1985 beginnt, kann fünf Jahre lang vorgetragen werden. Ein Verlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1985 beginnt, kann 15 Jahre lang vorgetragen werden. Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1985 und vor dem 1. Januar 1990 beginnen, war der Abzug von Nettobetriebsverlusten auf 600.000 Dollar pro Jahr begrenzt.

HINWEIS: Für alle Steuerzeiträume, die im Kalenderjahr 2001 beginnen, setzt Abschnitt 40-18-35.1 (Gesetz 2001-1088 (HB2)) die Nettobetriebsverluste aus.

Ja. Die Bestimmung über den Verlustvortrag in Alabama gilt ab einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 beginnt. Vor diesem Zeitraum gab es in Alabama keine Regelung für Nettobetriebsverluste. Ein Nettobetriebsverlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 und vor dem 1. Januar 1985 beginnt, kann fünf Jahre lang vorgetragen werden. Ein Verlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1985 beginnt, kann 15 Jahre lang vorgetragen werden. Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1985 und vor dem 1. Januar 1990 beginnen, war der Abzug von Nettobetriebsverlusten auf 600.000 Dollar pro Jahr begrenzt.

HINWEIS: Für alle Steuerzeiträume, die im Kalenderjahr 2001 beginnen, setzt Abschnitt 40-18-35.1 (Gesetz 2001-1088 (HB2)) die Nettobetriebsverluste aus.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Körperschaftssteuer

Für Steuerjahre, die am 1. Januar 2001 beginnen, beträgt der Steuersatz 6,5 %. Für die Steuerjahre vor 2001 betrug der Steuersatz 5 %.

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, folgt die Körperschaftssteuer den bundesweiten Fälligkeitsterminen für Unternehmenserklärungen:

  • Für Körperschaften mit einem Kalenderjahr und einem Geschäftsjahr, das nicht der 30. Juni ist, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des 4. Monats nach Ende des Steuerjahres.
  • Für Körperschaften, deren Geschäftsjahr am 30. Juni endet, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des dritten Monats nach Ende des Steuerjahres.

 

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen:

Körperschaften müssen ihre Einkommenssteuererklärung einen Monat nach den entsprechenden Einkommenssteuererklärungen auf Bundesebene einreichen, einschließlich eventueller Verlängerungen, die nach Bundesrecht eingereicht werden müssen. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Samstag, Sonntag oder staatlichen Feiertag, ist die Erklärung am folgenden Werktag fällig.

Die gesamte Steuerschuld der Körperschaft ist am oder zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Erklärung fällig, ohne dass die zusätzliche einmonatige Fristverlängerung in Anspruch genommen werden kann.

 

Schema BC. Das Finanzministerium von Alabama verlangt jetzt die Verwendung des Formulars BC - Business Credits, wenn Sie Steuergutschriften für Unternehmen beantragen. Mit Hilfe dieses Formulars kann der Steuerzahler den Gesamtbetrag der zulässigen Steuergutschriften berechnen. Die in der Tabelle BC eingetragenen Beträge werden in das Formular 20C, Seite 1, übertragen. Viele Gutschriften müssen jetzt über das Konto des Steuerpflichtigen bei My Alabama Taxes beantragt werden, um die Gutschrift und die der Steuererklärung beigefügte Tabelle BC zu erhalten. Weitere Informationen zu Gutschriften finden Sie unter ALDOR's Tax Incentives und in den Anweisungen zu Schedule BC.

Ab einem Betrag von $750 müssen die Zahlungen elektronisch getätigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der ALDOR-Seite "Zahlungen vornehmen " oder telefonisch bei der EFT-Abteilung unter 1-877-256-2447 oder 334-353-7659.

Neue Steuerzahler, die kürzlich ein Körperschaftssteuerkonto eingerichtet haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Einreichung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient nur zu Informationszwecken und gibt dem Steuerzahler die Kontonummer, die Anmelde-ID und den Zugangscode, mit denen er ein Konto bei My Alabama Taxes einrichten kann.

HINWEIS: Körperschaftssteuererklärungen können nicht über My Alabama Taxes eingereicht werden.

Elektronische Zahlungsoptionen verfügbar:

  • ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorab von ALDOR zugelassen werden. Um sich zu registrieren, füllen Sie das Formular EFT: EFT Authorization Agreement Form aus und reichen es ein oder rufen Sie die EFT-Abteilung unter 1-877-256-2447 oder 334-353-7659 an. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite für Zahlungen per EFT/ACH.
  • ACH-Lastschrift - Steuerzahler, die elektronische Zahlungen per ACH-Lastschrift vornehmen, müssen über eine Anmelde-ID und einen Zugangscode verfügen, um sich bei My Alabama Taxes anmelden zu können. Eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich, um eine Zahlung auf eine Rechnung oder einen Bescheid vorzunehmen.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, der den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglicht.

  • Alabama Interactive - ALDOR akzeptiert elektronische Zahlungen für Steuerschätzungen und automatische Steuererweiterungen über Alabama Interactive. Besuchen Sie Tax Estimation oder Tax Extension .

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, müssen mit dem Formular BIT-V überwiesen werden. SENDEN SIE DAS FORMULAR BIT-V NICHT, WENN DIE ZAHLUNG ELEKTRONISCH ÜBERWIESEN WIRD. Das Formular BIT-V ist unter revenue.alabama.gov erhältlich.