Sie können beim Finanzamt eine formelle Vereinbarung über einen Zahlungsplan für Ihre Einkommensteuererklärung beantragen, wenn Sie einen Bescheid über die endgültige Veranlagung oder eine Mitteilung über die beabsichtigte Aufrechnung der Einkommensteuererstattung erhalten haben.
Bitte besuchen Sie My Alabama Taxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov, um einen Antrag auf einen Zahlungsplan zu stellen. Wählen Sie den Hyperlink "Individual Income Tax Payment Plan" (Zahlungsplan für individuelle Einkommenssteuer) und geben Sie die letzten 4 Ziffern Ihrer Sozialversicherungsnummer sowie die Buchstaben-ID eines vom Alabama Department of Revenue (ADOR) erhaltenen Schreibens ein.
Dies ist die Zahlungsplanoption nur für die Abteilung für individuelle Einkommenssteuer. Wenn Sie einen Bescheid von der Abteilung für Inkassodienstleistungen erhalten, sollten Sie den auf dem Bescheid angegebenen Betrag bezahlen oder My Alabama Taxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov besuchen, um einen Antrag auf einen Zahlungsplan für Inkasso zu stellen. Wählen Sie den Hyperlink "Collections Payment Plan" unter dem Abschnitt "Quick Payments".
HINWEISE:
Der Zahlungsplan für die Einkommensteuer für Einzelpersonen befindet sich unter den Quick Links für Einzelpersonen. Wählen Sie diesen Plan, wenn Sie eine "Notice of Final Assessment" oder "Notice of Intent to Offset Federal Income Tax Refund" erhalten haben.
Der Zahlungsplan der Abteilung für Inkassodienstleistungen befindet sich unter den Quick Links für Zahlungen. Wählen Sie diesen Plan, wenn Sie einen "Endgültigen Bescheid vor Pfändung" oder eine "Pfandrechtsbescheinigung für Steuern" erhalten haben.
Für den IIT-Zahlungsplan ist eine ACH-Abhebung von einem gültigen Giro- oder Sparkonto erforderlich.
Die Mindestzahlung beträgt $25,00 pro Monat und darf 24 Monate nicht überschreiten.
Staatliche und bundesstaatliche Rückerstattungen werden weiterhin erfasst und während der Laufzeit eines Zahlungsplans auf einen fälligen Betrag angerechnet.