Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

  • Homepage
  • >
  • Gewährt Taxpayer Advocacy dem unschuldigen Ehepartner Entlastung?

Gewährt Taxpayer Advocacy dem unschuldigen Ehepartner Entlastung?

Das Gesetz von Alabama erlaubt die Befreiung von einer Alabama-Haftung, wenn:

  • Die Haftung wurde durch das nicht oder falsch gemeldete Einkommen einer Person in einer gemeinsamen Erklärung verursacht
  • Die Person, die die Befreiung beantragt, hat den Nachweis erbracht, dass sie nicht wusste und keinen Grund hatte zu wissen, dass die Einkünfte nicht oder nicht korrekt gemeldet wurden
  • Unter diesen Umständen ist es unbillig, die Person für die Steuer auf das nicht oder falsch gemeldete Einkommen verantwortlich zu machen
  • Der Person wurde gemäß Abschnitt 6015 des Internal Revenue Code eine Befreiung von einem Bundessteuerguthaben gewährt.
Verwandte FAQs im Allgemeinen

417 20th Street North
Haltestelle 151
Birmingham, AL 35203

Tel.: (205) 761-4876

Fax: (855) 822-2206

Reichen Sie das Folgende ein:
  • Nachweis des Führerscheins für den Staat des Wohnsitzes
  • Kopie der beim Staat des Wohnsitzes eingereichten Steuererklärung
  • Kopie der Kfz-Zulassung / Kennzeichen
  • Kopie der Wählerregistrierung
  • Dokumentation zum Eigenheim
  • Urlaubs- und Verdienstbescheinigungen
  • Belege, aus denen hervorgeht, dass das Einkommen nicht aus Alabama-Quellen bezogen wurde

Anmerkung: Ein Nichtansässiger, der Einkommen aus Alabama-Quellen verdient/erhält, unterliegt der Einkommenssteuer von Alabama
Anmerkung: Einkommen, das ein in Alabama Ansässiger aus externen Quellen verdient/erhält, unterliegt der Einkommenssteuer von Alabama

Ja. Gemäß Reg. 810-3-15-.21 sind Personen, die nicht in Alabama ansässig sind und steuerpflichtige Einkünfte aus Eigentum oder Geschäftstätigkeiten (einschließlich Löhne für persönliche Dienstleistungen) in Alabama beziehen, mit diesen Einkünften in Alabama steuerpflichtig. Sie sollten jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung für Nichtansässige (Formular 40NR) einreichen.

Ja. Gemäß Reg. 810-3-2-.01 sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Alabama (Residenten) mit ihrem Einkommen steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es innerhalb oder außerhalb von Alabama verdient wurde, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und Befreiungen, wie sie im Einkommensteuergesetz von Alabama vorgesehen sind, und unabhängig von ihrer physischen Anwesenheit in Alabama zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres. In Alabama ansässige Personen müssen jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung, Formular 40 oder 40A, einreichen.