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Muss die Gesellschaft Körperschaftssteuer zahlen, wenn sie keine Geschäftstätigkeit ausübt oder nie begonnen hat, aber beim Alabama Secretary of State registriert ist?

Ja. Wenn das Unternehmen im Bundesstaat registriert oder qualifiziert ist, um Geschäfte zu tätigen, muss ein Formular 20C ausgefüllt werden, um zu melden, dass keine Aktivitäten und/oder Geschäftstätigkeiten vorliegen, wie in den Abschnitten 40-18-2 und 40-18-31, Code of Alabama 1975, vorgesehen.

Ja. Wenn das Unternehmen im Bundesstaat registriert oder qualifiziert ist, um Geschäfte zu tätigen, muss ein Formular 20C ausgefüllt werden, um zu melden, dass keine Aktivitäten und/oder Geschäftstätigkeiten vorliegen, wie in den Abschnitten 40-18-2 und 40-18-31, Code of Alabama 1975, vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Körperschaftssteuer

Ja. Alabama Code §40-2A-7(c)(2) besagt: "Innerhalb von (i) drei Jahren ab dem Datum der Einreichung der Steuererklärung oder (ii) zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, je nachdem, was später eintritt, oder, wenn keine Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wurde, innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, muss ein Antrag auf Rückerstattung bei der Behörde eingereicht oder eine automatische Rückerstattung gemäß Section 40-29-71 ausgestellt oder eine Gutschrift gewährt werden."

Die Körperschaft sollte wie jede andere Körperschaft eine Alabama-Einkommenssteuererklärung einreichen. Handelt es sich bei den Einkünften um gewerbliche Einkünfte, sollte der anteilige Anteil der Körperschaft am Eigentum der Partnerschaften, an der Lohnsumme und an den Verkäufen in den Aufteilungsfaktor einbezogen werden. Handelt es sich bei den Einkünften um nicht gewerbliche Einkünfte, so sind diese auf Alabama und/oder die entsprechenden Bundesstaaten aufzuteilen. Siehe Alabama Rule 810-27-1-.02 Application of Apportionment and Allocation.

Organisationen, auf die in 26 U.S.C. § 501(a) Bezug genommen wird, sowie verschiedene andere Organisationen, auf die in 40-18-32 Bezug genommen wird, müssen keine Körperschaftssteuererklärungen beim Finanzministerium von Alabama einreichen, solange sie ihren steuerbefreiten Status gemäß den geltenden Bundes- und Landesgesetzen beibehalten. Wenn sie gemäß 26 U.S.C. § 512 ein unverbundenes Geschäftseinkommen haben, sollte die Organisation Formular 20C mit einer Kopie des Bundesformulars 990T einreichen.

Um vom IRS vorgenommene Änderungen zu melden, muss eine Körperschaft ein geändertes Formular 20C für den betreffenden Steuerzeitraum einreichen. Die folgenden Informationen MÜSSEN der geänderten Erklärung beigefügt werden (siehe Vorschrift 810-3-40-.01(4)):

Wenn die Gesellschaft als eigenständiges Unternehmen angemeldet wird:

  • Eine vollständige Kopie des vom IRS vorgelegten Berichts des Steuerberaters (RAR), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Formulare 4549-A, 4549-B und 870,
  • eine Kopie des ursprünglich eingereichten Formulars 20C und
  • Bundesformular 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.
  • Wenn das Unternehmen Teil einer konsolidierten Gruppe ist, sind neben den obigen Angaben auch die folgenden Informationen erforderlich:
  • Eine Auflistung der IRS-Anpassungen, die bei jedem Unternehmen des Konzerns vorgenommen wurden,
  • Eine Kopie des Bundesformulars 851, Verzeichnis der Zugehörigkeiten,
  • eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung für jedes Unternehmen und
  • Eine Kopie der konsolidierten Federal 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.

Führt die IRS-Prüfung zu einer Rückerstattung, muss der Antrag auf Rückerstattung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der endgültigen Feststellung der IRS-Prüfung gestellt werden. Wenn die Prüfung zu einer zusätzlichen Steuerschuld führt, kann die Behörde die zusätzliche Steuer innerhalb eines Jahres nach der Benachrichtigung der Behörde festsetzen.

Für Steuerjahre, die am 1. Januar 2001 beginnen, beträgt der Steuersatz 6,5 %. Für die Steuerjahre vor 2001 betrug der Steuersatz 5 %.

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, folgt die Körperschaftssteuer den bundesweiten Fälligkeitsterminen für Unternehmenserklärungen:

  • Für Körperschaften mit einem Kalenderjahr und einem Geschäftsjahr, das nicht der 30. Juni ist, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des 4. Monats nach Ende des Steuerjahres.
  • Für Körperschaften, deren Geschäftsjahr am 30. Juni endet, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des dritten Monats nach Ende des Steuerjahres.

 

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen:

Körperschaften müssen ihre Einkommenssteuererklärung einen Monat nach den entsprechenden Einkommenssteuererklärungen auf Bundesebene einreichen, einschließlich eventueller Verlängerungen, die nach Bundesrecht eingereicht werden müssen. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Samstag, Sonntag oder staatlichen Feiertag, ist die Erklärung am folgenden Werktag fällig.

Die gesamte Steuerschuld der Körperschaft ist am oder zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Erklärung fällig, ohne dass die zusätzliche einmonatige Fristverlängerung in Anspruch genommen werden kann.