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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

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Einreichung von Grundsteuererklärungen

Häufig gestellte Fragen in Bezug auf persönliches Eigentum
Wenn Sie es versäumen, ein Verzeichnis Ihres persönlichen Eigentums einzureichen, wird das Büro des Veranlagungsbeamten in dem Bezirk, in dem sich das Eigentum befindet, eine Bewertung des Eigentums anhand der besten verfügbaren Informationen vornehmen. Neben der geschuldeten Steuer werden auch die entsprechenden Strafen festgesetzt. Dieses Verfahren steht im Einklang mit Abschnitt 40-7-22, Code of Alabama 1975.
Ja. Alle Bezirke befolgen derzeit die Richtlinien des Finanzministeriums von Alabama zur regelmäßigen Prüfung von Unternehmen, die über persönliches Eigentum verfügen.
Wenn Ihr Unternehmen vor dem 1. Oktober geschlossen wurde und die Vermögenswerte veräußert wurden, sollten Sie eine endgültige Steuererklärung für Sachanlagen einreichen, in der Sie das Datum der Schließung oder des Verkaufs des Unternehmens angeben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Bezirk, in dem sich Ihre Immobilie befindet, und klicken Sie hier.
Wenden Sie sich an Ihr örtliches Bezirksamt, um ein Formular per Post oder Fax zu erhalten, oder laden Sie das Formular zur Rückgabe von Geschäftseigentum herunter.
Wenn Sie es versäumen, eine Auflistung Ihres persönlichen Geschäftseigentums einzureichen, wird eine Vor-Ort-Prüfung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Titel 40 des Code of Alabama 1975 durchgeführt. Bei dieser Vor-Ort-Prüfung wird eine Auflistung Ihres persönlichen Geschäftseigentums erstellt und dieses Eigentum wird Ihnen angerechnet.