Menschen mit Behinderungen können ein Antragsformular von der Behörde, die das Nummernschild ausstellt, erhalten oder das Formular von der Webseite der Motor Vehicle Division herunterladen. Das Antragsformular sollte von einem zugelassenen Arzt ausgefüllt werden, der bescheinigt, dass die Person eines oder mehrere der auf dem Formular aufgeführten Bundeskriterien für den Erhalt eines Behindertenparkausweises erfüllt.
Um das Behindertenkennzeichen zu erhalten, muss das Fahrzeug (oder die Fahrzeuge) ganz oder teilweise im Besitz der Person mit der Behinderung sein. Es ist zu beachten, dass es sich bei der Behinderung um eine Mobilitätsbehinderung handeln muss (der Antragsteller muss Probleme beim Gehen haben), um ein Behindertenparkplatzkennzeichen zu erhalten. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Nummernschilder, die erworben werden können. Jeder, der das Behindertenkennzeichen erhält, kann nur eine (1) Plakette erhalten; jeder, der das Kennzeichen nicht erhält, kann sich für zwei (2) Plaketten qualifizieren. Vorübergehende Plaketten sind erhältlich, wenn der Arzt auf dem Antragsformular bescheinigt, dass die Behinderung den Bundeskriterien entspricht und vorübergehend ist. Die Höchstdauer für eine befristete Parkplakette beträgt nach Bundesrecht sechs (6) Monate.