Wenn eine Fristverlängerung für Bundeszwecke gewährt wurde, wird diese auch für Alabama gewährt; das Bundesformular 7004 muss zusammen mit dem Formular 65 eingereicht werden. Die Fristverlängerung gilt nur für die Einreichung der Steuererklärung; für die Zahlung der fälligen Steuern wird keine Fristverlängerung gewährt.
ALLE STEUERZAHLUNGEN FÜR ZUSAMMENGESETZTE STEUERERKLÄRUNGEN SIND BIS ZUM URSPRÜNGLICHEN FÄLLIGKEITSDATUM DER ERKLÄRUNG FÄLLIG. Steuern, die nicht am oder vor dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum gezahlt werden, unterliegen bis zur Zahlung Zinsen zu dem in §40-1-44, Code of Alabama 1975, vorgesehenen Satz sowie allen anwendbaren Strafen. Die Zahlungen sind mit dem Formular PTE-V Pass Through Income Tax Voucher einzureichen.