Wenn ein Einkommensteuererklärungsvorbereiter im Kalenderjahr 2011 25 oder mehr annehmbare Original-Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften unter Verwendung von Steuererstellungssoftware erstellt, müssen für dieses Kalenderjahr und für jedes darauf folgende Kalenderjahr alle annehmbaren Einkommensteuererklärungen für Unternehmen/Partnerschaften, die von diesem Einkommensteuererklärungsvorbereiter erstellt wurden, unter Verwendung elektronischer Technologie eingereicht werden, wie im "Electronic Tax Return Filing Act" definiert, der in Kapitel 30 von Titel 40, Code of Alabama 1975 kodifiziert ist.