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Wie sollten Finanzinstitute NOLs behandeln?

Mit Wirkung für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, wird ein Nettobetriebsverlust auf das erste Steuerjahr angewandt, in das er übertragen werden kann, und kann nur während der 15 aufeinanderfolgenden Steuerjahre unmittelbar nach dem Steuerjahr, in dem er entstanden ist, abgezogen werden.

Mit Wirkung für Steuerzeiträume vor dem 1. Januar 2020 werden alle Finanzinstitute ihre Nettobetriebsverluste zurücktragen, um sie mit früheren Einkünften zu verrechnen und den Verlustüberschuss von den Einkünften der Folgejahre abzuziehen. Bei der Berechnung eines Nettobetriebsverlustes ist kein Abzug von Nettoverlusten (die aus einem Nettoverlust in einem früheren oder späteren Jahr resultieren) zulässig. Verluste aus Unfällen und aus Diebstahl, Betrug und Unterschlagung sind jedoch bei der Berechnung des Nettobetriebsverlustes abzugsfähig. Ein Nettobetriebsverlust für ein Steuerjahr kann zwei Jahre zurück und dann auf die acht folgenden Steuerjahre in chronologischer Reihenfolge vorgetragen werden. Ein Nachfolgefinanzinstitut darf den Nettobetriebsverlust seines Vorgängers vortragen und von den Einkünften der Folgejahre abziehen.

Mit Wirkung für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, wird ein Nettobetriebsverlust auf das erste Steuerjahr angewandt, in das er übertragen werden kann, und kann nur während der 15 aufeinanderfolgenden Steuerjahre unmittelbar nach dem Steuerjahr, in dem er entstanden ist, abgezogen werden.

Mit Wirkung für Steuerzeiträume vor dem 1. Januar 2020 werden alle Finanzinstitute ihre Nettobetriebsverluste zurücktragen, um sie mit früheren Einkünften zu verrechnen und den Verlustüberschuss von den Einkünften der Folgejahre abzuziehen. Bei der Berechnung eines Nettobetriebsverlustes ist kein Abzug von Nettoverlusten (die aus einem Nettoverlust in einem früheren oder späteren Jahr resultieren) zulässig. Verluste aus Unfällen und aus Diebstahl, Betrug und Unterschlagung sind jedoch bei der Berechnung des Nettobetriebsverlustes abzugsfähig. Ein Nettobetriebsverlust für ein Steuerjahr kann zwei Jahre zurück und dann auf die acht folgenden Steuerjahre in chronologischer Reihenfolge vorgetragen werden. Ein Nachfolgefinanzinstitut darf den Nettobetriebsverlust seines Vorgängers vortragen und von den Einkünften der Folgejahre abziehen.

Häufig gestellte Fragen zu den Themen Verbrauchssteuer für Finanzinstitute, Nettobetriebsverluste (NOLs)

Ja, der Steuerpflichtige kann das Alabama-Formular PWR einreichen, nachdem er alle fälligen Steuern und Zinsen bezahlt hat. Die PWR garantiert keine Befreiung von der Strafe. Das Formular PWR finden Sie unter revenue.alabama.gov.

 

Ja. Die Bundesgrenze liegt bei 10 % des steuerpflichtigen Einkommens auf Bundesebene, ohne dass der Abzug in Anspruch genommen wird.

Um vom IRS vorgenommene Änderungen zu melden, muss eine Körperschaft ein geändertes Formular ET-1 für den betreffenden Steuerzeitraum einreichen. Die folgenden Informationen MÜSSEN der geänderten Erklärung beigefügt werden (siehe oben und Verordnung 810-3-40-.01(4)):

  • Eine vollständige Kopie des vom IRS erstellten Abschlussberichts des Steuerberaters (RAR), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Formulare 4549-A, 4549-B und Formular 870,
  • eine Kopie des Formulars ET-1/ET-1C in der ursprünglich eingereichten Fassung und
  • Bundesformular in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.
  • Ist das Finanzinstitut Teil einer konsolidierten Gruppe, sind zusätzlich zu den obigen Angaben die folgenden Informationen erforderlich:
  • Eine Auflistung der IRS-Anpassungen, die bei jedem Unternehmen des Konzerns vorgenommen wurden,
  • Eine Kopie des Bundesformulars 851, Verzeichnis der Zugehörigkeiten,
  • eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung für jedes Unternehmen und
  • Eine Kopie der konsolidierten Federal 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.

Führt die IRS-Prüfung zu einer Rückerstattung, muss der Antrag auf Rückerstattung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der endgültigen Feststellung der IRS-Prüfung gestellt werden. Wenn die Prüfung zu einer zusätzlichen Steuerschuld führt, kann die Behörde die zusätzliche Steuer innerhalb eines Jahres nach der Benachrichtigung der Behörde festsetzen.

Geänderte Steuererklärungen sollten vollständig und genau ausgefüllt werden. Geänderte Steuererklärungen sollten eine ausführliche Erklärung für die Einreichung der geänderten Steuererklärung, Belege zur Bestätigung der geänderten Änderungen und die Berechnung des zusätzlich fälligen Betrags oder der fälligen Erstattung enthalten. Leere oder unvollständig ausgefüllte Steuerformulare erfordern eine besondere Behandlung, die die Bearbeitung verzögert und unnötige Kosten verursacht.

Abschnitt 41-1-20, Code of Ala. 1975, schreibt elektronische Zahlungen vor, wenn Ihre Steuerschuld $750 beträgt.

Elektronische Zahlungsoptionen verfügbar:

ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorher von ALDOR zugelassen werden. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite Pay by EFT/ACH.

ACH-Lastschrift - Steuerzahler, die elektronische Zahlungen per ACH-Lastschrift vornehmen, müssen über eine Anmelde-ID und einen Zugangscode verfügen, um sich bei My Alabama Taxes anmelden zu können. Eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich, um eine Zahlung auf eine Rechnung oder einen Bescheid vorzunehmen.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, der den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglicht.

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT, WENN DIE ZAHLUNG ELEKTRONISCH ÜBERWIESEN WIRD. Das Formular FIE-V erhalten Sie unter revenue.alabama.gov.

 

ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorher von ALDOR zugelassen werden. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite "Make A Payment".

ACH-Lastschrift - Steuerzahler, die elektronische Zahlungen per ACH-Lastschrift vornehmen, müssen über eine Anmelde-ID und einen Zugangscode verfügen, um sich bei My Alabama Taxes anzumelden. Eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich, um eine Zahlung auf eine Rechnung oder einen Bescheid vorzunehmen.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, die den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglichen.

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT PER POST, WENN DIE ZAHLUNG AUF ELEKTRONISCHEM WEGE ÜBERWIESEN WIRD. Um das Formular FIE-V zu erhalten, besuchen Sie

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