Als Einzelunternehmer brauchen Sie keine weitere Quellensteuernummer für die Eröffnung eines weiteren Unternehmens zu beantragen, es sei denn, dieses Unternehmen ist unter einer anderen Bundesidentifikationsnummer als der Einzelunternehmer tätig. Ein Einzelunternehmer reicht seine gesamte Quellensteuer unter einer einzigen staatlichen Nummer ein.