Sie müssen eine vierteljährliche Nullmeldung einreichen, um zu vermeiden, dass Sie einen Mahnbescheid wegen Nichtabgabe erhalten. Eine monatliche Nullmeldung müssen Sie nicht einreichen. Wenn Sie in naher Zukunft keine Mitarbeiter einstellen wollen, können Sie das Formular A-1 einreichen und die Erklärung in Zeile 1 als endgültig kennzeichnen, um Ihr Konto als inaktiv zu kennzeichnen. Auf diese Weise müssen Sie keine Nullmeldungen mehr einreichen. Sie können das Konto auch zu einem späteren Zeitpunkt inaktivieren oder reaktivieren, indem Sie die Abteilung Quellensteuer unter (334) 242-1300 anrufen.