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  • Ich habe eine Veranlagung im Rahmen des "Wholesale to Retail Accountability Program" erhalten. Sollte ich meine Umsatzsteuererklärung ändern?

Ich habe eine Veranlagung im Rahmen des "Wholesale to Retail Accountability Program" erhalten. Sollte ich meine Umsatzsteuererklärung ändern?

Möglicherweise. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine geänderte Steuererklärung zu einer niedrigeren Veranlagung führen sollte, wenden Sie sich bitte an das Referat "Wholesale to Retail Accountability Program" unter WRAP@revenue.alabama.gov oder 334-353-0440 und übermitteln Sie die geänderten Informationen. Die Veranlagung wird nicht automatisch aufgrund von geänderten Steuererklärungen angepasst.

Bitte beachten Sie: Geänderte Umsatzsteuererklärungen führen nicht dazu, dass die Veranlagung des Programms zur Rechenschaftspflicht des Großhandels gegenüber dem Einzelhandel neu berechnet oder die Strafe aus der Veranlagung entfernt wird. Die Steuer, die für geänderte Steuererklärungen gezahlt wird, die nach der Veranlagung im Rahmen des Programms zur Rechenschaftspflicht vom Groß- zum Einzelhandel eingereicht werden, ist eine Zahlung für die Veranlagung im Rahmen des Programms zur Rechenschaftspflicht vom Groß- zum Einzelhandel.

Verwandte FAQs im WRAP

Auf unserer Website finden Sie weitere Referenzmaterialien, die Ihre Fragen beantworten können. Weitere Fragen können Sie per E-Mail an WRAP@revenue.alabama.gov oder telefonisch unter 334-353-0440 stellen.

Diese Beurteilung schließt den Zeitraum nicht ab, so dass Sie immer noch für eine vollständige Prüfung ausgewählt werden könnten, die diesen Zeitraum oder andere Zeiträume umfasst.

Die Behörde kann Ihre Steuerinformationen nur mit Ihnen oder einem bevollmächtigten Mitarbeiter Ihres Unternehmens besprechen. Sie können eine ausgefüllte Vollmacht vorlegen, die es der Behörde erlaubt, mit dem von Ihnen benannten Vertreter zu sprechen.

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an WRAP@revenue.alabama.gov oder telefonisch unter 334-353-0440 an das Referat "Wholesale to Retail Accountability Program". Sie müssen uns mitteilen, warum Sie der Meinung sind, dass diese Bewertung falsch ist. Sie werden gebeten, Verkaufsunterlagen und/oder Einkaufsbelege wie bei einer Prüfung vorzulegen. Während dieses Prozesses können wir feststellen, dass Sie mehr als die Veranlagung schulden, oder Ihr Konto für eine vollständige Prüfung an den Außendienst verweisen.

Sie können auch eine informelle Konferenz beantragen, um diese Beurteilung zu besprechen. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über den vorläufigen Steuerbescheid eine informelle Konferenz beantragen, wird diese auch gewährt. Weitere Informationen zur Beantragung einer informellen Konferenz finden Sie auf der Website des Alabama Department of Revenue.

Ja. Wenn Sie jedoch wesentliche Bestandsveränderungen haben, die Sie berücksichtigen möchten, müssen Sie detaillierte Bestandsaufzeichnungen vom Beginn des Bewertungszeitraums bis zum Ende des Bewertungszeitraums einreichen. Sie können auch andere Unterlagen einreichen, die sich auf das Inventar auswirken können, z. B. Polizeiberichte bei Diebstahl oder Versicherungsunterlagen bei Brand oder Katastrophen.

Sie müssen Ihre(n) Großhändler schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass Ihre Alabama-Verkaufssteuerbescheinigung nicht mehr gültig ist. Dann müssen Sie dem/den Großhändler(n) die neue Umsatzsteuerbescheinigung vorlegen.