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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

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  • Ich möchte einen Zahlungsplan einrichten. Kann ich das im Büro der Steuerzahlerberatung tun?

Ich möchte einen Zahlungsplan einrichten. Kann ich das im Büro der Steuerzahlerberatung tun?

Wenn Sie einen Zahlungsplan einrichten möchten, stellen Sie Ihren Antrag unter MyAlabamaTaxes. Wenn sich Ihre Steuerschuld in der Einzugsphase befindet, wenden Sie sich an die Abteilung für Einzugsdienste unter (334) 242-1220 oder laden Sie das Formular C:41E herunter. Suche nach Formular

Verwandte FAQs im Allgemeinen

417 20th Street North
Haltestelle 151
Birmingham, AL 35203

Tel.: (205) 761-4876

Fax: (855) 822-2206

Reichen Sie das Folgende ein:
  • Nachweis des Führerscheins für den Staat des Wohnsitzes
  • Kopie der beim Staat des Wohnsitzes eingereichten Steuererklärung
  • Kopie der Kfz-Zulassung / Kennzeichen
  • Kopie der Wählerregistrierung
  • Dokumentation zum Eigenheim
  • Urlaubs- und Verdienstbescheinigungen
  • Belege, aus denen hervorgeht, dass das Einkommen nicht aus Alabama-Quellen bezogen wurde

Anmerkung: Ein Nichtansässiger, der Einkommen aus Alabama-Quellen verdient/erhält, unterliegt der Einkommenssteuer von Alabama
Anmerkung: Einkommen, das ein in Alabama Ansässiger aus externen Quellen verdient/erhält, unterliegt der Einkommenssteuer von Alabama

Ja. Gemäß Reg. 810-3-15-.21 sind Personen, die nicht in Alabama ansässig sind und steuerpflichtige Einkünfte aus Eigentum oder Geschäftstätigkeiten (einschließlich Löhne für persönliche Dienstleistungen) in Alabama beziehen, mit diesen Einkünften in Alabama steuerpflichtig. Sie sollten jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung für Nichtansässige (Formular 40NR) einreichen.

Ja. Gemäß Reg. 810-3-2-.01 sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Alabama (Residenten) mit ihrem Einkommen steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es innerhalb oder außerhalb von Alabama verdient wurde, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und Befreiungen, wie sie im Einkommensteuergesetz von Alabama vorgesehen sind, und unabhängig von ihrer physischen Anwesenheit in Alabama zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres. In Alabama ansässige Personen müssen jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung, Formular 40 oder 40A, einreichen.