In der vierteljährlichen IFTA-Steuererklärung für die Verwendung von Kraftstoffen kann eine Rückerstattung für eine in einem Berichtszeitraum zu viel gezahlte Steuer beantragt werden, indem ein schriftlicher Antrag gestellt oder das erforderliche Antragsformular für die Rückerstattung [MVR 40-12-23 (Punkte 5 bis 12)] eingereicht wird. Eine Rückerstattung wird ausgestellt, sobald das Ministerium feststellt, dass alle Steuerverbindlichkeiten, einschließlich ausstehender Prüfbescheide, gegenüber allen Mitgliedsgerichtsbarkeiten beglichen wurden. Eine Erstattung kann verweigert werden, wenn der Lizenznehmer mit der Abgabe der vierteljährlichen Kraftstoffverbrauchssteuererklärung im Verzug ist.