Der Zulassungsinhaber sollte innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt des MLI-Überprüfungsbescheids seine örtliche Zulassungsstelle aufsuchen, um das Nummernschild abzugeben. Wird das Kennzeichen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach der MLI-Überprüfungsmitteilung zurückgegeben, wird die Zulassung des Fahrzeugs ausgesetzt.