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  • Ist ein Beitrag zu einem 529-Sparplan in Alabama mit Poststempel vom Dezember 2010 in meiner Steuererklärung für 2010 in Alabama abzugsfähig, oder muss er vor dem 31. Dezember beim Plan eingehen, um in meiner Steuererklärung in Alabama abzugsfähig zu sein?

Ist ein Beitrag zu einem 529-Sparplan in Alabama mit Poststempel vom Dezember 2010 in meiner Steuererklärung für 2010 in Alabama abzugsfähig, oder muss er vor dem 31. Dezember beim Plan eingehen, um in meiner Steuererklärung in Alabama abzugsfähig zu sein?

Das Datum des Poststempels wird als Datum des Beitrags akzeptiert, sofern es am oder vor dem 31. Dezember liegt. Der Beitrag muss nicht am oder vor dem 31. Dezember bei dem Plan eingegangen sein.

Verwandte FAQs in 529 Savings Plan, Einkommensteuer

Das Datum des Poststempels wird als Datum des Beitrags akzeptiert, sofern es am oder vor dem 31. Dezember liegt. Der Beitrag muss nicht am oder vor dem 31. Dezember bei dem Plan eingegangen sein.

Ja, sobald die Entnahme erfolgt ist, wäre sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Alabama zu versteuern.

In Ihrer Einkommensteuererklärung in Alabama wäre kein Abzug zulässig, und die Einkünfte würden gemeldet, sobald sie aus dem Plan des anderen Staates abgezogen oder ausgeschüttet werden.

Ja, der entnommene Betrag wird der Steuererklärung des einzahlenden Steuerzahlers wieder hinzugefügt, zuzüglich einer Strafe von 10 %.