Ja. Wenn eine Verlängerung für Bundeszwecke gewährt wurde, wird sie auch für Alabama-Zwecke gewährt; das Bundesformular 7004 muss zusammen mit dem Formular 20C eingereicht werden.
HINWEIS: Dies ist eine Verlängerung NUR für die Zwecke der Einreichung. Der volle Betrag der Steuerschuld ist bis zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Erklärung fällig.