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Wird diese Gebühr von den Löhnen der Arbeitnehmer einbehalten?

Nein, es handelt sich nicht um eine Steuer für den einzelnen Arbeitnehmer oder unabhängigen Auftragnehmer, sondern um eine Gebühr, die vom Auftragnehmer/Arbeitgeber auf der Grundlage der gesamten vierteljährlichen Bruttolöhne gezahlt wird, die an die erfassten Arbeitnehmer im Baugewerbe für Arbeiten oder Dienstleistungen auf einer Baustelle oder Wartungsbaustelle in Alabama gezahlt werden.

Häufig gestellte Fragen zu Arbeitgeberbeiträgen im Baugewerbe, Einkommensteuer

Die Gebühr gilt nicht für Projekte, die außerhalb des Bundesstaates Alabama durchgeführt werden, oder für zugelassene Auftragnehmer, die fünf Prozent oder weniger ihres Hauptgeschäfts mit Baudienstleistungen erzielen, die entweder unter NAICS-Code 237 oder 238 beschrieben sind. Die Auftragnehmer müssen die Löhne eines erfassten Arbeitnehmers, der während eines Quartals sowohl an Projekten in Alabama als auch außerhalb Alabamas arbeitet, zuordnen.

Nein, die Gebühr gilt nur für die Löhne, die für die Fachkräfte des Arbeitgebers gezahlt werden, die auf der Lohnliste stehen und direkt an den Bauarbeiten auf einer Baustelle oder Wartungsbaustelle in Alabama beteiligt sind.

Nein, die Gebühr gilt nicht für Beschäftigte eines Herstellers, eines Ingenieurbüros oder eines Verarbeiters, es sei denn, sie arbeiten direkt auf einer Bau- oder Wartungsbaustelle, wo sie Installations- oder andere Dienstleistungen erbringen, und sie sind auf der Ebene eines Vorarbeiters oder darunter tätig.

Ja, alle zugelassenen Bauunternehmen zahlen die Gebühr auf die vierteljährlichen Bruttolöhne aller erfassten Bauarbeiter, die Facharbeiten vor Ort ausführen.

Nein, das Gesetz schließt Löhne aus, die für Arbeit oder Dienstleistungen gezahlt werden, die von Büroangestellten, Führungskräften, Eigentümern oder Aufsichtspersonal oberhalb der Vorarbeiterebene geleistet werden, sowie Zahlungen an unabhängige Auftragnehmer. Eingeschlossen sind Löhne, die an voll- oder teilzeitbeschäftigte Handwerker vor Ort gezahlt werden, sowie die Löhne von Auszubildenden oder Arbeitern, die auf der Baustelle tätig sind, unabhängig davon, ob sie auf einem Stundensatz, einem Gehalt oder anderweitig basieren.

Nein, es handelt sich nicht um eine Steuer für den einzelnen Arbeitnehmer oder unabhängigen Auftragnehmer, sondern um eine Gebühr, die vom Auftragnehmer/Arbeitgeber auf der Grundlage der gesamten vierteljährlichen Bruttolöhne gezahlt wird, die an die erfassten Arbeitnehmer im Baugewerbe für Arbeiten oder Dienstleistungen auf einer Baustelle oder Wartungsbaustelle in Alabama gezahlt werden.