Nein, aber diejenigen, die sich für den freiwilligen Steuerabzug entscheiden, müssen sich beim Ministerium für eine Quellensteuer-Kontonummer registrieren lassen und die einbehaltene Steuer abführen. Die Formulare 1099, die die einbehaltene Einkommenssteuer in Alabama widerspiegeln, müssen zusammen mit den Formularen W2 bis zum 31. Januar des Folgejahres zusammen mit dem Formular A3 Jahresabstimmung eingereicht werden.