Ja. Die Steuern folgen der Immobilie. Die Steuerschuld muss vom Grundstückseigentümer beglichen werden, unabhängig davon, ob die Steuern vor dem aktuellen Besitz entstanden sind. Kaufen Sie niemals eine Immobilie, bevor Sie nicht ein Gutachten aus einer seriösen Quelle eingeholt haben. Es ist ratsam, einen kompetenten Anwalt zu konsultieren, wenn Sie den Kauf einer Immobilie mit Steuerrückständen in Erwägung ziehen.