Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

  • Homepage
  • >
  • In der Bekanntmachung des Vorschlags für eine Bewertung heißt es, dass ich die für die Bewertung verwendeten Großhändlerdaten online abrufen kann, aber ich habe Schwierigkeiten. Wie kann ich die Daten erhalten?

In der Bekanntmachung des Vorschlags für eine Bewertung heißt es, dass ich die für die Bewertung verwendeten Großhändlerdaten online abrufen kann, aber ich habe Schwierigkeiten. Wie kann ich die Daten erhalten?

Die Daten, die für die Veranlagung verwendet werden, stehen Ihnen über die Website MyAlabamaTaxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov zur Verfügung . Melden Sie sich bei MyAlabamaTaxes an und gehen Sie zu Ihrem Umsatzsteuerkonto. Klicken Sie auf dem Bildschirm Ihres Umsatzsteuerkontos im Menü "I Want To" auf den Link "View WRAP Periods" und wählen Sie den entsprechenden Zeitraum aus.

Verwandte FAQs im WRAP

Auf unserer Website finden Sie weitere Referenzmaterialien, die Ihre Fragen beantworten können. Weitere Fragen können Sie per E-Mail an WRAP@revenue.alabama.gov oder telefonisch unter 334-353-0440 stellen.

Diese Beurteilung schließt den Zeitraum nicht ab, so dass Sie immer noch für eine vollständige Prüfung ausgewählt werden könnten, die diesen Zeitraum oder andere Zeiträume umfasst.

Die Behörde kann Ihre Steuerinformationen nur mit Ihnen oder einem bevollmächtigten Mitarbeiter Ihres Unternehmens besprechen. Sie können eine ausgefüllte Vollmacht vorlegen, die es der Behörde erlaubt, mit dem von Ihnen benannten Vertreter zu sprechen.

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an WRAP@revenue.alabama.gov oder telefonisch unter 334-353-0440 an das Referat "Wholesale to Retail Accountability Program". Sie müssen uns mitteilen, warum Sie der Meinung sind, dass diese Bewertung falsch ist. Sie werden gebeten, Verkaufsunterlagen und/oder Einkaufsbelege wie bei einer Prüfung vorzulegen. Während dieses Prozesses können wir feststellen, dass Sie mehr als die Veranlagung schulden, oder Ihr Konto für eine vollständige Prüfung an den Außendienst verweisen.

Sie können auch eine informelle Konferenz beantragen, um diese Beurteilung zu besprechen. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Mitteilung über den vorläufigen Steuerbescheid eine informelle Konferenz beantragen, wird diese auch gewährt. Weitere Informationen zur Beantragung einer informellen Konferenz finden Sie auf der Website des Alabama Department of Revenue.

Ja. Wenn Sie jedoch wesentliche Bestandsveränderungen haben, die Sie berücksichtigen möchten, müssen Sie detaillierte Bestandsaufzeichnungen vom Beginn des Bewertungszeitraums bis zum Ende des Bewertungszeitraums einreichen. Sie können auch andere Unterlagen einreichen, die sich auf das Inventar auswirken können, z. B. Polizeiberichte bei Diebstahl oder Versicherungsunterlagen bei Brand oder Katastrophen.

Sie müssen Ihre(n) Großhändler schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass Ihre Alabama-Verkaufssteuerbescheinigung nicht mehr gültig ist. Dann müssen Sie dem/den Großhändler(n) die neue Umsatzsteuerbescheinigung vorlegen.