Buchhalter und Steuererklärungsdienste, die Quellensteuererklärungen und -zahlungen im Namen von Arbeitgebern einreichen, müssen sich bei der ADOR als Masseneinreicher registrieren lassen und müssen ihre Registrierung als Masseneinreicher nutzen, wenn sie Quellensteuererklärungen im Namen ihrer Kunden einreichen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Masseneinreichung.