Um vom IRS vorgenommene Änderungen zu melden, muss eine Körperschaft ein geändertes Formular ET-1 für den betreffenden Steuerzeitraum einreichen. Die folgenden Informationen MÜSSEN der geänderten Erklärung beigefügt werden (siehe oben und Verordnung 810-3-40-.01(4)):
Eine vollständige Kopie des vom IRS zur Verfügung gestellten Abschlussberichts des Steuerberaters (RAR), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Formulare 4549-A, 4549-B und 870,
eine Kopie des Formulars ET-1 in der ursprünglich eingereichten Form, und
Bundesformular in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.
Wenn das Finanzinstitut Teil einer konsolidierten Gruppe ist, sind neben den oben genannten Informationen folgende Angaben erforderlich
Eine Auflistung der IRS-Anpassungen, die für jedes Unternehmen der konsolidierten Gruppe vorgenommen wurden,
Eine Kopie des Bundesformulars 851, Aufstellung der Zugehörigkeiten,
eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung für jedes Unternehmen, und
eine Kopie der konsolidierten Bundessteuererklärung 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.
Wenn die IRS-Prüfung zu einer Rückerstattung führt, muss der Antrag auf Rückerstattung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der endgültigen Feststellung der IRS-Prüfung gestellt werden. Wenn die Prüfung zu einer zusätzlichen Steuerschuld führt, kann das Ministerium die zusätzliche Steuer innerhalb eines Jahres nach der Benachrichtigung des Ministeriums festsetzen.