Eine QIP ist eine Personengesellschaft oder ein anderer Rechtsträger, der als Unterkapitel-K-Rechtsträger eingestuft ist, oder eine Treuhandgesellschaft im Sinne von § 40-18-1, Code of Alabama 1975, die für einen Steuerzeitraum die Anforderungen an das Bruttoeinkommen und das Vermögen einer qualifizierten Investitionspartnerschaft gemäß § 40-18-24.2 erfüllt und für die ein bevollmächtigter leitender Angestellter, Partner, Mitglied oder Manager des Rechtsträgers für den Steuerzeitraum bestätigt hat, dass der Rechtsträger die Anforderungen an das Bruttoeinkommen und das Vermögen erfüllt. Die ordnungsgemäße Zertifizierung einer QIP erfordert das Ausfüllen der Alabama Schedule QIP-C, Qualified Investment Partnership Certification, die bis zum Fälligkeitsdatum der Einkommenssteuererklärung für die Gesellschaft in Alabama eingereicht werden muss.