Die erste Gewerbesteuererklärung ist die erste Erklärung, die fällig wird, nachdem der Steuerpflichtige in Alabama gegründet wurde oder seine Geschäftstätigkeit aufnimmt. Die erste Steuererklärung für Geschäftsprivilegien ist zweieinhalb Monate, nachdem der Steuerzahler gegründet oder organisiert wurde (wenn es sich um einen Steuerzahler aus Alabama handelt), oder zweieinhalb Monate, nachdem der Steuerzahler sich beim Staatssekretär von Alabama qualifiziert hat, in Alabama Geschäfte zu machen (wenn er in einem anderen Staat oder Land gegründet oder organisiert wurde), fällig. Abschnitt 40-14A-29, Gesetzbuch von Alabama 1975. Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, wird das Formular BPT-IN verwendet, um eine erste Steuererklärung für Geschäftsprivilegien einzureichen. Für Jahre vor dem 1. Januar 2008 wird die Alabama Schedule BPT-IN, Alabama Business Privilege Tax Initial Privilege Tax Computation Schedule (Berechnungsschema für die anfängliche Gewerbesteuer) verwendet, um eine anfängliche Gewerbesteuererklärung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie in den Anweisungen.