Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, folgt die Körperschaftssteuer den bundesweiten Fälligkeitsterminen für Unternehmenserklärungen.
Für Unternehmen mit einem Kalenderjahr und einem Geschäftsjahr, das nicht am 30. Juni endet, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des 4. Monats nach dem Ende des Steuerjahres.
Bei Körperschaften mit einem Geschäftsjahr, das am 30. Juni endet, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des 3.