Registrieren Sie die Urkunde im Nachlassamt.
Veranschlagen Sie die Immobilie im Finanzamt. Hinweis: Bringen Sie unbedingt die Urkunde mit.
Wenn Sie eine Immobilie im Laufe des Jahres erworben haben, müssen Sie sicherstellen, dass die Steuern bezahlt werden. Die Steuerrechnung lautet normalerweise auf den Namen des vorherigen Eigentümers. Sie sind für die Steuern für alle Immobilien, die Sie besitzen, verantwortlich, unabhängig davon, wie die Rechnung lauten mag.
Melden Sie alle Adressänderungen unverzüglich schriftlich an Ihr örtliches Finanzamt (Revenue Commissioner's Office).