Die Nummernschilder sind vom Zulassungsinhaber bei Verkauf oder Veräußerung des Fahrzeugs zu entfernen. Wenn Sie ein anderes Fahrzeug erwerben, können Sie Ihr Kennzeichen möglicherweise auf dieses neu erworbene Fahrzeug übertragen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Zulassungsstelle.