Für das Steuerjahr 2009 sind Kapitalgesellschaften mit einem Vermögen von mindestens 5 Millionen US-Dollar oder Personengesellschaften mit 50 oder mehr Gesellschaftern verpflichtet, die Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2010 in Alabama und für alle folgenden Steuerjahre elektronisch einzureichen.