Mit Ausnahme der Steuererklärung für Finanzinstitute entspricht das Fälligkeitsdatum der Steuererklärung für Unternehmen dem Fälligkeitsdatum der entsprechenden Bundessteuererklärung.
Für C-Körperschaften mit einem Kalenderjahr oder einem Steuerjahr, das nicht der 30. Juni ist, muss die Steuererklärung für Alabama Business Privilege Tax spätestens dreieinhalb Monate nach Beginn des Steuerjahres des Steuerpflichtigen eingereicht werden. Das Formular CPT für das Steuerjahr 2021 wäre am 15. April 2021 für eine C-Kapitalgesellschaft mit Kalenderjahr fällig.
Für C-Körperschaften mit einem Steuerjahr zum 30. Juni ist die Steuererklärung für Alabama Business Privilege Tax spätestens zweieinhalb Monate nach Beginn des Steuerjahres des Steuerpflichtigen fällig. Das Formular CPT für das Steuerjahr 2021 wäre am 15. September 2021 für C-Kapitalgesellschaften mit einem Geschäftsjahr zum 30. Juni fällig.
Für Körperschaften mit beschränkter Haftung ist die Steuererklärung für Geschäftsprivilegien in Alabama spätestens zweieinhalb Monate nach Beginn des Steuerjahres des Steuerpflichtigen fällig. Das Formular PPT für das Steuerjahr 2021 wäre am 15. März 2021 für eine Kapitalgesellschaft mit Kalenderjahr fällig.
Das Fälligkeitsdatum für die Business Privilege Tax Erklärung für Finanzinstitutsgruppen entspricht dem Fälligkeitsdatum für die Alabama Financial Institution Excise Steuererklärung. Die Erklärung ist dreieinhalb Monate nach Beginn des Steuerjahres des Steuerpflichtigen oder am 15. April 2021 fällig.